Eine Erschießung ist die Hinrichtung eines Gefangenen bzw. Vollstreckung eines Todesurteils durch den Gebrauch von Schusswaffen. Im militärischen Bereich spricht man von Füsilieren (von frz. fusil = Gewehr), in älterem Jargon hieß es an die Wand stellen.
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Als Methode der Hinrichtung wurde und wird Erschießen auf mehrere Weisen durchgeführt.
Meist wird der Todeskandidat an eine Mauer gestellt bzw. an einen Pfahl gebunden. Oft verbindet man ihm auch die Augen, aber mancher lehnt dies auch ab. Offizielle Erschießungen werden von mehreren Schützen durchgeführt (Peloton), die oft auch unfreiwillig diesem Befehl Folge leisten müssen, um nicht zum Befehlsverweigerer zu werden. Teilweise werden als Gewissenshilfe Platzpatronen und scharfe Munition gemischt. So weiß keiner der Schützen, ob er tatsächlich einen tödlichen Schuss abgeben hat.
Erschießungen in dieser Form gelten nach dem soldatischen Ehrenkodex als „ehrenvoll“, weshalb man sie Kriegsverbrechern, oft auch Spionen, gewöhnlich verweigert. Als Hinrichtungsart für gegen Zivilisten verhängte Todesurteile sind sie selten; sie wurden in Kriegszeiten nach Militärstrafrecht und nach Standrecht durchgeführt. Eine Ausnahme von dieser Regel stellt die Praxis in Bayern zwischen dem 12. Juli 1919 und dem 1. April 1924 dar. In dieser Periode wurden sämtliche durch die Volksgerichte verhängten Todesurteile – auch solche wegen krimineller Verbrechen – durch Pelotons des Militärs oder der Landespolizei vollstreckt.
Eine weitere Art des Erschießens ist der Genickschuss, wobei eine Feuerwaffe direkt an das Genick des Delinquenten gehalten wird. Eine ähnliche Methode der Erschießung wurde in deutschen Konzentrationslagern in so genannten Genickschussanlagen durchgeführt.
Eine Variante ist der unter anderem in der DDR so genannte „unerwartete Nahschuss“. Dort wurde, nachdem der Verurteilte die Mitteilung „Ihre Hinrichtung steht unmittelbar bevor“ bekommen hat, durch einen Nahschuss in das Hinterhaupt das Urteil vollstreckt.
Erschießen als Hinrichtungsmethode ist in weiten Teilen der Welt verbreitet.
Im US-Bundesstaat Utah wurde bis 2004 das Erschießen neben der Giftspritze als eine Methode zur Ausführung der Todesstrafe „angeboten“, zwischen denen der Verurteilte wählen darf. Gary Gilmore, der erste Verurteilte, der nach dem kurzzeitigen Aussetzen der Todesstrafe in den USA 1977 hingerichtet wurde, wurde erschossen. Im Jahr 1996 wählte John Albert Taylor diese Methode. Heute erlauben nur noch Idaho und Oklahoma diese Hinrichtungsart, allerdings nur, falls die Hinrichtung durch die Giftspritze aus irgendwelchen Gründen unmöglich sein sollte. Die Verwendung dieser Hinrichtungsmethode in Utah und dem nördlich angrenzenden Idaho erklärt sich aus der früheren mormonischen Tradition der sogenannten "Blutsühne" (blood atonement), nach der auch schwerste Verbrechen als gesühnt und hier auf Erden bereinigt galten (so dass im Leben nach dem Tod keine weitere Strafe dafür zu befürchten war), wenn der Verbrecher der Vergießung seines eigenen Blutes zustimmte.
Die Vollstreckungsart des unerwarteten Nahschusses war von 1968 bis zur gesetzlichen Abschaffung der Todesstrafe im Jahr 1987 in der DDR vorgesehen. Die zentrale Hinrichtungsstätte befand sich in der Alfred-Kästner-Straße 48[1] in Leipzig-Connewitz. Bis 1968 wurde mit einem Fallbeil hingerichtet. Nach Beschwerden der Henker wurden seitdem Exekutionen durch sogenannten „Nahschuss ins Hinterhaupt“ vollzogen. Die Erschießung von Erwin Hagedorn am 9. Mai 1972 war die letzte Hinrichtung eines Zivilisten in der DDR. Am 26. Juni 1981 wurde gegen den Hauptmann der Staatssicherheit Dr. Werner Teske das letzte Todesurteil in der DDR vollstreckt.
Je nach der Körperregion, in welche die Kugel eindringt, stirbt der Erschossene an einer vasovagalen Synkope, einer Schocksituation, an Verbluten oder an einer totalen Depolarisation.
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