Einsteher (anderes Wort auch Einstandsmann) war im 19. Jahrhundert ein Mann, der als Stellvertreter gegen Kaution für einen anderen (= Einsteller) Militärdienst leistete. In den Rekrutierungsgesetzen der meisten deutschen Staaten war dies als legale Möglichkeit vorgesehen und geregelt. (Beispiel: Württembergische Militär-Conscriptions-Ordnung vom 6. August 1806, Badisches Konskriptionsgesetz von 1825)
Zwischen dem Einsteller und dem Einsteher wurde ein Einstandsvertrag abgeschlossen. Der Einsteller musste eine Kaution stellen. Diese betrug unterschiedlich von 300 bis zu 600 fl (Gulden) und war bei einer staatlichen Kasse einzuzahlen. Davon erhielt der Einsteher einen kleinen Teil bei Dienstantritt ausgezahlt, den verzinsten Rest nach abgelaufener Verpflichtungszeit (Kapitulationszeit). Aus diesem Kreis gut ausgebildeter und erfahrener Soldaten wurden häufig die Unteroffiziere ausgewählt. Ein Einsteher konnte sich auch mehrmals hintereinander verpflichten, meist weiter mit dem bereits erreichten Dienstgrad.
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Badischer Einstandsvertrag von 1852 Seite 1 |
Badischer Einstandsvertrag von 1852 Seite 2 |
Badischer Einstandsvertrag von 1852 Quittung |
Einsteher gab es auch in der amerikanischen Unionsarmee des Sezessionskriegs [1]
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