Einsatzeinheit (Deutschland)


Die Einsatzeinheit ist eine taktische Einheit des Bevölkerungsschutzes. Sie ersetzte nach Ende des Kalten Krieges die früheren Katastrophenschutzzüge, da eine Einsatzeinheit flexibler und umfangreicher einsetzbar ist.

Das in der Regel ehrenamtliche Personal wird von den verschiedenen Hilfsorganisationen wie Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), Malteser Hilfsdienst (MHD), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) oder dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) gestellt. Das Material sowie die Fahrzeuge wird hauptsächlich vom Bund und den Bundesländern, teilweise aber auch von den Hilfsorganisationen finanziert.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Zu Beginn der 1990er Jahre erarbeitete das Deutsche Rote Kreuz das Konzept der Einsatzeinheiten. Die Ausgangslage war dabei die Erfahrung, dass die bis dahin bestehenden Einheiten des Sanitäts- und Betreuungsdienstes des Katastrophenschutzes nur in Ausnahmefällen zur Bewältigung von Schadensereignissen zum Einsatz kamen. Sie waren zu groß, zu schwerfällig und zu stark auf den Zivilschutz ausgerichtet.

Die neu konzeptionierten Einsatzeinheiten sollten bei Schadensereignissen jeder Größenordnung schnell und flexibel in der Lage sein den betroffenen Menschen gezielt zu helfen. Ein besonderes Augenmerk wurde darauf gerichtet, dass die Einsatzkräfte multifunktional - also sowohl im Sanitäts- als auch im Betreuungsdienst - eingesetzt werden konnten. Die DRK-Einsatzeinheit sollte sowohl als komplette Einheit, als auch in Fachgruppen eingesetzt werden können.

Das Konzept der Einsatzeinheit wurde dann vom Deutschen Roten Kreuz bundesweit flächendeckend umgesetzt. In Nordrhein-Westfalen wurde das Konzept abgewandelt und als Einsatzeinheit NRW 1998 für alle Hilfsorganisationen verbindlich vorgeschrieben. Ein Erlass des Innenministeriums Niedersachsen gab den Hilfsorganisationen die Einsatzeinheit unter der Bezeichnung Einsatzzug als taktische Einheit vor.

Aufbau

Die Einsatzeinheit besteht aus 33 Helfern (Stärke 2/7/24/33). Sie ist in die vier Gruppen Führungstrupp, Sanitätsgruppe, Betreuungsgruppe und Trupp Technik und Sicherheit gegliedert. Eine personelle Zweitbesetzung der Einsatzeinheit ist mindestens zu gewährleisten.

Führungstrupp (Zugtrupp)

Führungsfahrzeug aus Stegen, 2004

Der Führungstrupp führt den Einsatz im zugewiesenen Einsatzabschnitt. Er koordiniert die unterstellten Gruppen und ist die Verbindung zur übergeordneten Einsatzleitung. Die Einsatzleitung (Technische Einsatzleitung) wird durch einen Fachdienstberater unterstützt und dieser hält die Verbindung zum Zugtrupp. Über diesen Weg werden auch die Einsatzaufträge an die Einsatzeinheit übermittelt.

Der Führungstrupp besteht aus einem Zugführer (ZFü), einem Zugtruppführer (ZTrFü) oder stellvertretenden Zugführer (stv. ZFü), einem Führungshelfer (FüHe) und dem Zugarzt der Einsatzeinheit. Der Führungstrupp hat somit die Stärke 2/1/1/4.

In Nordrhein-Westfalen gehört der Arzt zur Sanitätsgruppe (Arzttrupp) und ein zweiter Führungshelfer zum Führungstrupp, der damit die Stärke 1/1/2/4 hat.

Die Beschaffung und Ausstattung des Führungsfahrzeuges erfolgt durch die Hilfsorganisation.

Sanitätsgruppe

Sanitätsgruppe in Kirchzarten, 2003

Die Gruppe Sanitätsdienst besteht aus 9 Helfern (0/1/8/9), in NRW aus 10 Helfern (1/1/8/10).

Die Sanitätsgruppe führt benötigtes Material an die Einsatzstelle und unterstützt Notärzte und nichtärztliches Rettungsdienstpersonal bei der Versorgung von Verletzten oder Erkrankten. Im Schadensgebiet kann die Gruppe bei der Suche und der Erstversorgung von Patienten eingesetzt werden. Sie kann notwendige Infrastruktur, wie Patientenablagen oder Behandlungsplätze mitbetreiben. Die Einsatzkräfte können für den Patiententransport vom Schadensgebiet zum Behandlungsplatz, dank der vorhandenen KTWs auch für den Transport zum Krankenhaus eingesetzt werden.

Zusammen mit der Führungsgruppe kann die Sanitätsgruppe unabhängig von der Einsatzeinheit als Schnelleinsatzgruppe eingesetzt werden. Sie kommt somit auch bei größeren Unfällen zum Einsatz. Eine Sanitätsgruppe kann 20 Verletzte selbstständig versorgen.

Als Fahrzeuge dienen zwei Krankentransportfahrzeuge (z.B. 4-Tragen-KTW) und entweder ein Arzttruppkraftwagen oder ein Kombi mit Anhänger. In NRW kommt teilweise auch der vom Land NRW im Jahre 2006 neubeschaffte GW-San 25 NRW zum Einsatz.

Betreuungsgruppe

Betreuungsgespann aus Mülheim a. d. Ruhr, 2005

Die Gruppe Betreuungsdienst besteht aus einem Gruppenführer und 12 weiteren Helfern (Stärke 0/3/10/13), in NRW aus einem Gruppen-, drei Truppführern und 11 weiteren Helfern (0/4/11/15). Sie ist in die Trupps Soziale Betreuung (0/1/3/4), der sich um Betroffene kümmert, den Trupp Unterkunft (0/1/3/4), der sich um die Unterbringung von Betroffenen kümmert, und den Trupp Verpflegung (0/1/4/5), der sich um die Verpflegung der Betroffenen sowie der eigenen und fremden Einsatzkräfte kümmert, eingeteilt. In NRW ist die Betreuungsgruppe folgendermaßen gegliedert: 1. Trupp "Soziale Betreuung" (0/2/4/6), 2. Trupp "Soziale Betreuung" (0/1/5/6) und Verpflegungstrupp (0/1/2/3), wobei dieser nur bei 2/3 der Einsatzeinheiten existiert.

Die Betreuungsgruppe kann zusammen mit der Führungsgruppe als Schnelleinsatzgruppe eingesetzt werden und ist somit auch für Einsätze unterhalb der Katastrophenschwelle verfügbar. Eine Betreuungsgruppe kann alleine 150 Betroffene versorgen und betreuen.

Als Fahrzeuge dienen meist zwei Mannschaftstransportwagen, teilweise mit Fahrzeuganhänger, und ein Betreuungslastkraftwagen mit Feldkochherd. Häufig wird der Betreuungskombi des Bundes und in NRW das Betreuungsgespann NRW eingesetzt.

Trupp Technik und Sicherheit

Der Trupp Technik und Sicherheit (TuS, auch TeSi genannt) besteht aus 4 Helfern (Stärke 0/1/3/4). Er unterstützt die anderen Gruppen bei der Durchführung ihrer Aufgaben durch Bereitstellung von Strom durch Ersatzstromerzeuger, durch die Bereitstellung von Wasser und Gas und durch logistische Maßnahmen. Der Trupp Technik und Sicherheit ist zusätzlich für die Überwachung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zuständig. Die Helfer des Trupps werden in der Gefahrgutverordnung Straße und Schiene ausgebildet. Als Fahrzeug verfügen sie über einen Kombi Technik und Sicherheit.

Ausbildung der Einsatzeinheit

Jeder Helfer der Einsatzeinheit erhält eine Grundausbildung in der grundlegende Kenntnisse in Einsatztaktik, Sanitätsdienst, Betreuungsdienst und Technik und Sicherheit vermittelt werden. Danach folgt die Fachdienstausbildung in dem für den Helfer vorgesehenem Katastrophenschutzfachdienst und notwendige Funktionsausbildungen. Für Führungspositionen vorgesehene Einsatzkräfte besuchen darüber hinaus die Ausbildungsgänge für Trupp-, Gruppen- oder Zugführer.

Die genaue Ausgestaltung dieser Ausbildungsmodule ist sowohl Hilfsorganisations- als auch Landesspezifisch stark unterschiedlich.

Weblinks







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