Eine Einigung im Rechtssinne liegt vor, wenn übereinstimmende Willenserklärungen mehrerer Rechtssubjekte (z. B. Personen oder Körperschaften) auf die Herbeiführung einer rechtlich verbindlichen Regelung gerichtet sind.
Eine Einigung im schuldrechtlichen Sinne ist in der Regel ein Vertrag.
Im Sachenrecht ist die dingliche Einigung (bei Grundstücken Auflassung) eine Voraussetzung der Eigentumsübertragung.
| Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |
stock | retire | vm
Why are we here?
All text is available under the terms of the GNU Free Documentation License
This page is cache of Wikipedia. History