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Der Artikel über Schelling sagt nichts, aber auch gar nichts über das Wesentliche der Philosophie Schellings aus. y. (nicht signierter Beitrag von 84.138.219.223 (Diskussion | Beiträge) 10:05, 16. Jul. 2005 (CEST))
Just das Gegenteil des Lichtes,
Finsternis, die man betastet,
Die man greifen kann wie jene,
die Egypten einst belastet.
(Kirchenrat Prometheus, letzte Strophe) (nicht signierter Beitrag von 212.93.19.190 (Diskussion | Beiträge) 23:43, 30. Aug. 2005 (CEST))
Über die Philosophie Schellings erfährt man hier gar nichts. Ich habe deshalb zunächst als Provisorium das entsprechende Kapitel aus der englischen WP übersetzt, das wiederum aus der Encyclopaedia Britannica von 1911 stammt - leider auch nicht das Gelbe vom Ei, aber besser als gar nichts. Hoffentlich wird mit der Zeit ein besserer Artikel daraus ... --Klingsor 15:52, 31. Aug 2005 (CEST)
Um Schellig verständlicher zu machen muss man, nehme ich an, etwas sehr Wesentliches darüber entnehmen, was der damalige Diskurs über "die Naturbegriffe" und "den Freiheitsbegriff" gewesen ist, zur erstmaligen "Einteilung" der Philosophie und einer "Vernunftswissenschaft" von Kant in seiner "Kritik der Urteilskraft", die praktisch grundlegend für die "Deutsche Rechtsgeschichte" wurde: Eingeteilt in die "theoretische Naturphilosophie" und die "praktische Moralphilosophie" als Sittenlehre, mit ihren Unterleilungen bei Kant, die im Grunde genommen ein "Hineintragen von Normen in das Leben" bedeutete, wie der Rechtsprofessor Savigny heute von Professor Stephan Meder zur "Hermeneutik" interpretiert wird und wieder in die Rechtsgeschichte eingeführt wird.
Inhaltlich verbindet die "Deutsche Rechtsgeschichte" elementar höchst Bedeutendes mit Kant, Schelling und Savigny!
Inhaltlich möchte ich dazu das Folgende über Kant, etwas aus der lateinischen Fassung gebracht, Euch zu der wesentlichen "Neuen Einteilung" der Philosophie zu Bedenken geben, was derart wesentlich bei Kant für die Juristen so nachhaltig von Interesse für die "Hermeneutik" blieb, wozu Schellig und Savigny miteinander ihre Diskurse führten:
Philosophie Einteilung
Die gewöhnliche Einteilung in theoretische und praktische Philosophie ist das richtige Verfahren, wenn sie die Grundlagen der Vernunfterkenntnis der Dinge enthält und nicht nackt bleibt, wie die Logik, die Grundlagen der Form des Denkens überhaupt, ohne Unterschied der Objekte.
Demnach müssen Begriffe spezifisch verschieden sein, die den Grundlagen dieser Vernunfterkenntnis ihr Objekt anweisen, weil sonst keine Einteilung berechtigt wäre. Denn es ist die wesentliche Voraussetzung der verschiedenen Teile einer Wissenschaft und der zu den Teilen gehörigen Vernunfterkenntnis, dass man ihr jederzeit die Grundlagen gegenüberstellen, entgegensetzen kann. Die Naturbegriffe und der Freiheitsbegriff, Natur und Freiheit lassen gleich viele Möglichkeiten ihrer Gegenstände zu, gleich viele verschiedene Grundlagen, die nur zweierlei Begriffe sind.
Die Naturbegriffe, als erstere, machen eine theoretische Erkenntnis nach den vorweg gehenden Grundlagen möglich. (Begriff „Baum“, gesehener Baum, sub- summierter Baum, der von vorn herein, vorwissentlich bekannte Baum) Dagegen der Freiheitsbegriff aber, im Hinblick auf „Freiheit“, ist nur eine negative Grundlage (Sklaverei), die er in seinem Begriff bei sich führt, zur bloßen, nackten Gegenüberstellung, Entgegensetzung, zu der danach praktisch weitere Grundsätze für die Willensbestimmung errichtet werden müssen, hinzutreten müssen; also praktische Grundsätze genannt werden müssen.
Den ganz verschiedenen Grundlagen gemäß wird die Philosophie mit Recht in zwei Teile eingeteilt!
Eingeteilt in die theoretische Naturphilosophie und in die praktische Moralphilosophie. Die praktische Gesetzgebung der Vernunft wird mit Recht nach dem Freiheitsbegriff solchermaßen in die Philosophie eingeordnet, Ausdrücklich Missbrauch zur Einteilung der verschiedenen Grundlagen in der Philosophie wird getrieben, wenn die Naturbegriffe und der Freiheitsbegriff und das Praktische nicht getrennt wird und unter denselben Benennungen die theoretische und praktische Philosophie keine Einteilung hat, bei denen beide Teile dieselben Grundlagen haben, und man keine Einteilung macht!
Freiheitsbegriffliche, praktische Moralphilosophie (notwendige, erweiternde Grundsätze)
Ein Begehren, ein „sich vorzustellen“ (? s. o.), als Begehrungsvermögen ist Wille und Naturursache in der Welt. Die Wirkung nach Begriffen mit Taten in die Welt getragen und was durch einen Willen möglich (oder notwendig) vorgestellt wird, heißt „praktisch-möglich“ (oder notwendig)
Der Unterschied, der gemacht werden muss, Ursache und Wirkung, die Kausalität zu bewerten, ist die Frage nach dem bestimmenden Begriff für die Kausalität! Ist der Begriff, der die Kausalität betrifft ein Naturbegriff, so sind die Grundlagen technisch-praktisch (mechanisch vernünftig).
Ist der Begriff, der die Kausalität betrifft ein Freiheitsbegriff, so sind die Grundlagen moralisch-praktisch (sittlich vernünftig). Diese Einteilung trifft als Vernunftwissenschaft ganz die Verschiedenheit der Gegenstände, auf die es in einer Vernunftwissenschaft ankommt. Für sie bedarf es der Erkenntnis der verschiedenen Grundlagen! So gehören die technisch-praktischen Grundlagen zur theoretischen Philosophie als Naturlehre, zum zweiten Teil gehören die freiheitsbegrifflichen Kausalitäten ganz allein (als Sittenlehre), die die praktische Philosophie ausmacht. Dieser Unterschied ist der wesentliche.
Korollarium, Lemma sind triviale Kränzchen Schlussfolgerungen zusammengehöriger leicht erschließbarer Zusammenhänge. Korollarien, die zusammen Regeln betreffen, die alle technisch-praktisch sind, müssen zur theoretischen Philosophie gezählt werden (Naturphilosophie).
Technisch-praktische Regeln wie die der Kunst und Geschicklichkeit überhaupt, oder auch der Klugheit, die als Geschicklichkeit Einfluss auf den Menschen und ihren Willen haben. Denn sie betreffen nur die Möglichkeit der Dinge nach Naturbegriffen, wozu nicht allein die Mittel, die in der Natur dazu anzutreffen sind, sondern selbst der Wille (als Begehrungs-, mithin als Naturvermögen) gehört, sofern er durch Triebfedern der Natur jenen Regeln gemäß bestimmt werden kann.
Unterschied zwischen praktischen Regeln unter dem Naturbegriff: VORSCHRIFTEN, unter dem Freiheitsbegriff: GESETZE.
Also, erst das wozu erst ein Begriff, ein Wille zu werden in der Lage ist, der leer bliebe, wird er (insbesondere als Negativ) nicht geistig (positiv) gefüllt, durch Zwischenschaltung des menschlichen Geistes, erlangt den Rang zur Sittenlehre zur praktischen Philosophie zu gehören! Die sinnliche Bedingungslosigkeit, ohne Bezugnahme auf Zwecke und Absichten, auch ohne Entnahmen und Entlehnungen, sind erst der Inbegriff praktischer Vorschriften, die Gesetze sind, also absolut keine technischen-praktischen Regeln sind!
Das Gebiet Philosophie
Die Philosophie reicht so weit wie „Begriffe“ a priori, zu förderst „ihre spezifische“ Anwendung haben. Unser Erkenntnisvermögen reicht damit so weit, wie nach diesen grundlegenden Gründen für die Begriffe, die Reichweite der Philosophie fortgesetzt erneuert bestimmt wird. (Fortschreibung der Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie) Aber die Absicht: „eine Erkenntnis derselben Art und Weise zustande zu bringen“ ist mit unserem unterschiedlichen Vermögen mit verschiedenen Zulänglichkeiten und Unzulänglichkeiten verbunden, das worauf die Begriffe bezogen sind, zu erhalten, das, worauf sich die Begriffe beziehen: Den „Inbegriff“ aller Gegenstände, was dadurch eingeteilt werden kann.
Die Naturbegriffe im wesentlichen Unterschied zum Freiheitsbegriff. (Was also eindeutig der Naturphilosophie oder der praktischen Philosophie als Sittenlehre zugeordnet werden kann, die theoretischen Naturwissenschaften von den praktisch immer weiter zu erfüllenden Geisteswissenschaften trennt und verbindet)
So weit zum "Einteilungsgegenstand" den Kant in den Diskurs brachte und von Schelling und besonders von Savigny zur modernen "Hermeneutik" in der "Deutschen Rechtsgeschichte" geführt hat, wozu Professor Stephan Meder alles weitere in seiner Buch Veröffentlichung "Mißverstehen und verstehen" die juristische Denkschule gibt.
Ich habe die Vermutung, man kann das "Wesentliche" bei Schelling nur durch das Wesentliche bei Kant aufschließen - was meint Ihr?--Birger Boldt 11:19, 22. Okt 2005 (CEST)
Als ich diese Diskussion las, musste ich herzlich lachen. Natürlich sagt der Artikel nichts WESENTLICHES über die Philosophie Schellings aus, und zwar aus dem selben Grund, warum niemals ein Artikel über Hegel oder Fichte irgend etwas WESENTLICHES über ihre Philosophie aussagen könnte: weil es nämlich darin nichts WESENTLICHES gibt. Da kann man dann reden soviel man will; wo nichts ist, kann man nichts finden. Es ist ja eine mindestens 150 Jahre alte Gewissheit dass man zwar mit viel Geschwätz und nebulösen Andeutungen Leserschaft binden kann, jedoch einen Beitrag zur Philosophie der der Erwähnung wert währe, kann ich bei diesen Männern - und ich gebe zu, bei weitem nicht die Kraft gehabt zu haben, auch nur den größeren Teil ihres Werkes zu lesen - nicht finden. Sollte ich mich hier täuschen - voran! Bringt mir das WESENTLICHE. Maradona01 15:06, 14. Aug 2006 (CEST)
Hallo, ich habe gehoert, Professor Jakobs hatte etwas interessant von Zusammenhang zwischen Schelling und Leibniz gesagt. Jakobs verfasste eine Referat in einer Zeitschrift von Leibniz, sagte er da, Schelling hatte eine Schrift ueber Leibniz gemacht, wann dieser 17 Jahre alt gewesen war, und leider ist dieses Manuskript verloren. Ich kenne dieses Zeitschrift gar nicht, deshalb huege ich nichts hinzu. Hoffentlich koennt ihr Kollegen sie finden.
Meine anderen Fragen ist ueber Bibliographie: wir haben Kriteria um seine Bibliographie gemacht? Man kann irgentwo sie lesen? Ich moechte kennen, warum einige seine Schriften oder Vorlesungen nicht bemerkt werden in diesem Artikel. User:Aphaia(Dikussion) 10:17, 28. Nov. 2006 (CET)
Im Abschnitt Philosophie verliert man leicht die Übersicht. Könnte sie ein Kenner eventuell aufgliedern. Ich weiß zu wenig darüber um es selbst zu tun. Vielen Dank! -- 21. Sept. 2007 HannesM
http://www.schelling.org ("Schelling-Forschungsstelle Berlin e.V.") scheint nicht mehr zu existieren. Unter dem URL findet sich eine Seite mit seltsamen Werbelinks. Daher statt dessen den Link zur Forschungsstelle d. Uni Bremen eingefügt. -- Stine 09:27, 20. Nov. 2007 (CET)
In seiner Dissertation über den Begriff der Kunstkritik in der Romantik stützt sich Benjamin auf Fichte, Schlegel, Novalis, Schleiermacher - Schelling kommt - wenn überhaupt - allemal am Rande vor. Auf jeden Fall nicht so häufig, dass man sagen könnte, Banjamin behandele Schelling in diesem Buch. Gruß, --AnonYmus Nr.: 217.184.25.67 02:01, 1. Apr. 2009 (CEST)
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