Das Dipartimento delle Informazioni per la Sicurezza (DIS) ist eine Abteilung im Amt des italienischen Ministerpräsidenten. Es koordiniert die italienischen Nachrichtendienste.
Durch das Gesetz über die Reform der italienischen Nachrichtendienste vom 3. August 2007 übernahm diese Dienststelle die bisherigen Aufgaben des früheren Koordinierungsorganes CESIS.
Das DIS entspricht in etwa der Abteilung 6 im deutschen Bundeskanzleramt.
In Italien unterstehen dem Ministerpräsidenten die Nachrichtendienste
unmittelbar.
Der Ministerpräsident ist für die Tätigkeit der beiden Nachrichtendienste politisch verantwortlich. Nach Anhörung des interministeriellen Ausschusses für die Nachrichtendienste (Comitato interministeriale per la sicurezza della Repubblica - CISR) legt er die politischen Richtlinien für die Arbeit der Nachrichtendienste und des DIS fest, ernennt und entlässt deren Direktoren und Vizedirektoren, legt deren Haushalt fest (über den er das parlamentarische Kontrollgremium Comitato parlamentare per la sicurezza della Repubblica unterrichtet) und ist oberster Entscheidungsträger was Staatsgeheimnisse betrifft.
Er kann diese Befugnisse ganz oder teilweise an einen Minister ohne Geschäftsbereich oder an einen Staatssekretär delegieren.
Zur Koordinierung der beiden Nachrichtendienste bedient sich der Ministerpräsident oder der von ihm ernannte Delegierte des Dipartimento delle Informazioni per la Sicurezza, das zusammen mit den beiden genannten Nachrichtendiensten das so genannte „nachrichtendienstliche Sicherheitssystem der Republik“ (Sistema di informazione per la sicurezza della Repubblica) bildet. Diesem System gehört der militärische Nachrichten- und Sicherheitsdienst Centro Intelligence Interforze des italienischen Generalstabs (RIS/J2) nicht an. Der italienische Ministerpräsident legt im Bereich des militärischen Nachrichtenwesens jedoch die genaue Arbeitsteilung zwischen dem Militärnachrichtendienst und dem zivilen Auslandsnachrichtendienst fest, welcher auch allgemeine militärpolitische Themen bearbeitet.
Das Dipartimento delle Informazioni per la Sicurezza
Die Leiter der beiden Nachrichtendienste haben beim Ministerpräsidenten unter besonderen Umständen ein direktes Vorspracherecht. In diesen Fällen muss der Generaldirektor des DIS unverzüglich über die Vortrags- und Gesprächsinhalte unterrichtet werden.
Ausgewählten Mitarbeitern der Nachrichtendienste ist es in besonderen und begründeten Einzelfällen gestattet, Straftaten zu verüben. Ausgenommen hiervor sind Taten, die gegen die persönliche Würde und Freiheit und die körperliche Unversehrtheit von Menschen gerichtet sind. Daneben sieht das Gesetz noch eine Reihe weiterer Einschränkungen vor. Straftaten können nur verübt werden, wenn eine schriftlich begründete Genehmigung des Ministerpräsidenten oder seines Delegierten vorliegt. Für nachträgliche Genehmigungen gibt es strenge Regelungen. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen können in diesem Zusammenhang gestoppt werden.
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