Das Polizeipferd wird als Einsatzmittel der Polizei von Polizeireitern genutzt.
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Die Stärken von Polizeipferden liegen vor allem:
Wie Polizeivollzugsbeamte sind auch Polizeipferde besonderen Risiken im Einsatz ausgesetzt. So drückte im Juni 2004 in Hannover ein Polizeipferd im Rahmen eines Fußballspiels im Rückwärtsgehen gegen eine Scheibe, so dass es eingeschläfert werden musste. Auch Angriffe gegen Dienstpferde (Wurfgeschosse) im Rahmen von Demonstrationen sind keine Seltenheit.
In Stresssituationen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Pferde entgegen ihren Instinkten Menschen überrennen oder trotz guter Ausbildung nach ihnen treten. Das Verletzungsrisiko für die Menschen ist dabei recht hoch, da die Pferde beschlagen und schwer sind.
In Deutschland unterhalten aus Kostengründen nur noch wenige Länderpolizeien Reiterstaffeln mit Polizeipferden. Bei der Polizei Bayern gibt es diese besonderen Polizeieinheiten beim Polizeipräsidium München und bei der Polizeidirektion Rosenheim. Bei der Polizei Baden-Württemberg sind es zwei und in Hessen eine Staffel. Die Polizei Niedersachsen verfügt über je eine Staffel in Hannover und Braunschweig. In Sachsen ist es eine Staffel, ebenso bei der Bundespolizei, die von der Berliner Polizei übernommen wurde.
Die Polizei Nordrhein-Westfalen schaffte ihre zehn Reiterstaffeln 2003 ab, seit 2006 gibt es dort wieder zwei Reiterstaffeln mit Sitz in Dortmund und Düsseldorf. Dort versehen 50 Beamtinnen und Beamte sowie 40 Pferde ihren Dienst.
Bereits bei der Auswahl eines Polizeipferdes wird besonderer Wert auf bestimmte Eigenschaften des Tieres gelegt. Insbesondere zählt hierzu neben der Gesundheit eine kräftige Statur. Das Pferd sollte sich außerdem problemlos von verschiedenen Personen reiten lassen. Die Beschaffung hängt aber auch vom vorgegebenen finanziellen Rahmen der ankaufenden Behörde ab.
Von Natur aus ist das Pferd ein Fluchttier. Bei der Ausbildung zum Polizeipferd gilt es diesen Fluchtinstinkt kontrollierbar zu machen. Um dies zu erreichen, wird jedes Pferd individuell, je nach Leistungsstand und Veranlagung, an die Polizeiarbeit herangeführt. Dies geschieht durch die Gewöhnung an optische und akustische Reize. Parallel wird zusammen mit einem erfahrenen Dienstpferd Streife geritten, um das Tier an den Straßenverkehr zu gewöhnen.
Dies findet auf einer spielerischen Ebene statt, um das Vertrauen des Pferdes zu gewinnen und seinen Charakter zu stärken. Das Pferd sollte stets als Gewinner aus diesem Spiel hervorgehen, um den Lerneffekt positiv zu verstärken. Der Grundsatz "Vom Leichten zum Schweren" steht hierbei im Vordergrund.
Die Ausbildungszeit (bei den Reiterstaffeln Hannover und Braunschweig) beträgt in der Regel zwölf Monate. In dieser Zeit werden die Dienstpferde nach den Regeln der Deutschen Reiterlichen Vereinigung "Richtlinien für das Reiten und Fahren" – Band 1, 2, 4 und 6 ausgebildet. Das Ausbildungsniveau der Klasse A ist Ziel der Ausbildung.
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