Ein Diensthund ist ein speziell für den Aufgabenbereich von Polizei, Zoll, Rettungsdienst oder Militär ausgebildeter Gebrauchshund, der von einem Diensthundeführer geführt wird.
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Der Diensthund wurde von Kommissar Franz Friedrich Laufer Anfang des 20. Jahrhunderts in Deutschland eingeführt. Am 1. Oktober 1901 begab sich erstmals ein Polizist mit einem Hund auf Streife. In der Zeit des Nationalsozialismus wurden Diensthunde auch in Konzentrationslagern eingesetzt.
Als Einsatzmittel der Polizei ist er formell ein Hilfsmittel der körperlichen Gewalt (vgl. Unmittelbarer Zwang). Sie werden praktisch weltweit von Polizeien eingesetzt. Verwendung als Diensthunde finden vor allem Hunde der anerkannten Diensthunderassen. „Die Diensthunderassen sind einmal vom Arbeitskreis der diensthundehaltenden Behörden in Deutschland definiert worden.“[1]
Zugelassene Diensthunderassen in Deutschland[2]:
Erforderliche Eigenschaften wie gute Nasenleistung, Unterordnungsfreude und Schutztrieb wurden bei diesen Rassen durch gezielte Züchtung gefestigt.
Polizeihunde werden für verschiedene Aufgaben ausgebildet und eingesetzt:
Ebenso wie die Polizei setzt die Zollverwaltung Diensthunde als Schutzhunde und Spürhunde im gesamten Aufgabenspektrum ein, um Drogen, Waffen, Sprengstoff, Bargeld, Tabak, Erzeugnisse tierischen Ursprungs (ETU) und andere illegale Stoffe oder mit Beschränkungen versehene Waren an Flughäfen, EU-Außengrenzen, in Privatwohnungen, auf Autobahnen und an der Grenze ausfindig zu machen (siehe Schmuggel). Diese werden auch darin ausgebildet, einen Fund stumm und ohne für einen Außenstehenden erkennbare Hinweise, z.B. bei der Zollkontrolle), anzuzeigen (siehe Passivhund).
Der Einsatz von Schutzhunden beim Zoll hingegen begrenzt sich auf den Grenzaufsichtsdienst an der Deutsch-Schweizerischen Grenze.
Diensthunde des deutschen Zolls werden von Zollhundeführern geführt und bundesweit in den Zollhundeschulen in Bleckede und Neuendettelsau ausgebildet.
Für Zollhunde in Deutschland gilt folgende Regelung in Bezug auf die Diensthundrassen: „Zu Schutzdiensthunden beim Zoll dürfen nur Hunde der anerkannten Diensthunderassen Schäferhund, Rottweiler, Riesenschnauzer, Airedale Terrier und Bouvier des Flandres angekauft und ausgebildet werden. Für Rauschgiftspürhunde ist eine bestimmte Hunderasse nicht vorgeschrieben. Allerdings wird überwiegend auf Cocker-Spaniel, Labradors und Hunde der Diensthunderassen zurückgegriffen.“[4]
Für militärische Zwecke wurden Hunde bereits vor dem 20. Jahrhundert eingesetzt. Hunde wurden 1908 in Frankreich von Leutnant Jupin wieder eingeführt. Deutschland, Russland und Italien folgten schnell. Die englische Armee setzte Collies oder Schottische Schäferhunde im Krieg von Transvaal ein. In den Manövern von 1911 bis 1913 machte man in Belgien gute Erfahrungen mit diesen Hunden und setzte sie ab 1914 im ersten Weltkrieg als Zugtiere und Lastenträger ein.
Einsatzmöglichkeiten:
Die Grundausbildung eines Polizeihundes dauert ca. 70 Tage. Ihm werden gezieltes Aufspüren von Beweismitteln, die Verfolgung und das Festhaltens eines Verbrechers und ein paar Gehorsamsübungen beigebracht. Außerdem lernt er seinen Hundeführer zu beschützen. Nach dem Abschluss seiner Grundausbildung und danach einmal jährlich wird der Hund nach der Verordnung der Prüfungsvorschrift geprüft. Erst wenn der Hundeführer mit seinem Hund mindestens eine ausreichende Note erreicht hat, kann der Hund in den öffentlichen Dienst aufgenommen werden. Nach der Prüfung ist sein Arbeitsgebiet sehr vielfältig. Er muss seinen Hundeführer vor Angriffen schützen, stellt fliehende Täter oder sucht vermisste Kinder oder andere hilflose Menschen. Für die weitere Ausbildung zum Polizeispürhund müssen Spiel- und Beutetrieb und sicheres Umweltverhalten die Voraussetzung sein. Der Hund bekommt beim Spiel beigebracht, wie sein "Spielzeug" riecht. Dazu wird z.B. ein Kunststoffrohr mit einer Substanz befüllt, die wie Haschisch riecht. Nach und nach erkennt der Hund das Spielzeug am Geruch und sucht in Wirklichkeit sein Spielzeug. Hat er sein vermeintliches Spielzeug gefunden, zeigt er dies entweder durch eine aktive Anzeige (scharren) oder eine passive Anzeige (sitzend oder liegend, mit den Augen die Fundstelle fixierend) an. Zur Belohnung bekommt der Hund nun sein Spielzeug und er darf damit spielen. Später werden die Gerüche der Spielzeuge komplexer und können kombiniert werden.
Von Dressur unter Zwang sehen die Behörden schon seit langer Zeit ab, weil die spielerische Erziehung und die Triebförderung bessere Ergebnisse erzielen als eine Handlung, die für den Hund unangenehm ist.
Der Einsatz von Diensthunden gegen Menschen ist im Waffengebrauchsgesetz § 10 geregelt und sinngemäß den Bestimmungen zum Waffeneinsatz unterworfen.[5] Für ihre Ausbildung wurden in der Diensthunde-Ausbildungsverordnung die Rahmenbedingungen festgelegt.[6]
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