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Die Bezeichnung der einzelnen Dienstgrade bei den deutschen Feuerwehren kann von Bundesland zu Bundesland voneinander abweichen. Auch gibt es Unterschiede zwischen Freiwilligen Feuerwehren und Berufsfeuerwehren. Der Dienstgrad wird häufig durch ein besonderes Dienstgradabzeichen an der Uniform kenntlich gemacht.
Dienstgrade richten sich in der Regel nach dem jeweiligen Ausbildungsstand und dem entsprechenden Dienstalter. Sie können unmittelbar an Funktionen gebunden werden. Manche Bundesländer (z. B. Nordrhein-Westfalen) unterscheiden allerdings streng zwischen Dienstgraden und Funktionen. Hier wird neben dem Dienstgradabzeichen ggf. ein spezielles Funktionsabzeichen getragen.
Die Dienstgrade gibt es jeweils in einer männlichen und einer weiblichen Form, Feuerwehrmann und Feuerwehrfrau bzw. Löschmeister und Löschmeisterin. Der Lesbarkeit halber wird nur die männliche Form aufgeführt sofern die weibliche Form eindeutig erkennbar ist.
Feuerwehrmann (SB) (FM (SB)) ist der Sammelbegriff für Angehörige der Feuerwehren, unabhängig von Dienstgrad und Geschlecht. An Stelle der Bezeichnung „Feuerwehrmann (SB)“ wird auch die Bezeichnung „Feuerwehrangehöriger“ (FA) verwendet.
Inhaltsverzeichnis
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In Baden-Württemberg gibt es seit 2006 keine Regelung der Dienstgrade durch das Innenministerium mehr. Vielmehr besteht eine gemeinsame Empfehlung des Städtetages Baden-Württemberg, des Gemeindetages Baden-Württemberg und des Landesfeuerwehrverbandes in Abstimmung mit dem Innenministerium. Das Innenministerium empfiehlt dieser Empfehlung zu folgen. Die meisten Feuerwehren folgen der Empfehlung. Kleinere Abweichungen gibt es bei den Voraussetzungen nach welchen in die Dienstgrade befördert werden können. Für die Abteilungen Berufsfeuerwehr sind die Dienst- und Amtsbezeichnungen in der Bundesbesoldungsordnung und in einer Verordnung über die Zusätze zu den Grundamtsbezeichnungen geregelt. Die Dienststellungen und Abzeichen der Feuerwehrtechnischen Beamten sind in einer Verordnung geregelt.
Es wird jeder Dienststellung – die jeweils eine besondere Ausbildung oder Dienstdauer voraussetzt – ein Dienstgrad zugeordnet; Der Dienstgrad hat nicht unmittelbar Auswirkung auf die Funktion während eines Einsatzes:
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr
| Dienstgrad | Vorausgesetzte Ausbildung oder Dienststellung | Mützenband |
| Feuerwehrmann | abgeschlossene Grundausbildung, Erste-Hilfe-Ausbildung und 70 Stunden Einsatz- oder Übungsdienst | aluminiumfarbig/karmesinrot gestreifte |
| Oberfeuerwehrmann | mindestens 10 Jahre Feuerwehrmann oder mindestens 3 Jahre Feuerwehrmann und absolvierte Ausbildung als Truppführer, Maschinist, Atemschutzträger, Jugendfeuerwehr Grundlehrgang II, Sprechfunker oder Feuerwehrmusik D2-Lehrgang | |
| Hauptfeuerwehrmann | mindestens 10 Jahre Oberfeuerwehrmann, oder mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrmann und absolvierte Ausbildung Gerätewart, Atemschutzgerätewart, Umweltschutz I, Strahlenschutz I oder Feuerwehrmusik D3-Lehrgang | |
| Löschmeister | Lehrgang Gruppenführer oder Feuerwehrmusik C1-Lehrgang | |
| Oberlöschmeister | mindestens 10 Jahre Löschmeister oder mindestens 5 Jahre Löschmeister und Ausbildung als Ausbilder Atemschutz, Ausbilder Maschinist, Ausbilder Grundausbildung/Truppführer, Ausbilder Sprechfunker, Übungsleiter Technische Hilfeleistung, Ausbilder Jugendfeuerwehrarbeit, Jugendfeuerwehrwart mit Aufbaulehrgang oder Feuerwehrmusik C2-Lehrgang | |
| Hauptlöschmeister | mindestens 10 Jahre Oberlöschmeister oder Feuerwehrmusik C3-Lehrgang | |
| Brandmeister | Zugführerlehrgang oder Feuerwehrmusik Stabführerlehrgang A und B oder Dienststellung als Abteilungskommandant einer Teilgemeinde bis 5000 Einwohner oder stellvertretender Kommandant in einer Gemeinde bis 5.000 Einwohner | aluminiumfarbig |
| Oberbrandmeister | mindestens 10 Jahre Brandmeister oder Lehrgang „Verbandsführer“ oder mindestens 10 Jahre Stabführer in der Feuerwehrmusik oder Dienststellung als Abteilungskommandant einer Teilgemeinde über 5000 Einwohner oder stellvertretender Kommandant in einer Gemeinde über 5.000 Einwohner oder Kommandant in einer Gemeinde bis 5.000 Einwohner und Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ | |
| Hauptbrandmeister | mindestens 1 Jahr Oberbrandmeister und Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ oder Dienststellung als Kommandant in einer Gemeinde über 5.000 Einwohner oder stellvertretender Kommandant in einer Gemeinde über 20.000 Einwohner oder Abteilungskommandant einer Teilgemeinde über 20.000 Einwohner | |
| Leitender Hauptbrandmeister | mindestens 1 Jahr Hauptbrandmeister und Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ und Dienststellung als Kommandant in einer Gemeinde über 20.000 Einwohner |
Feuerwehrtechnische Beamte (nicht Berufsfeuerwehr sondern Landesverwaltung)
Für die Angehörigen der Landesfeuerwehrschule sind die Amtsbezeichnungen der Berufsfeuerwehr vorgesehen. Kreisbrandmeister, Bezirksbrandmeister und Landesbranddirektor sind Dienststellungen.
Die genaue Empfehlung kann nachgelesen werden bei der Landesfeuerwehrschule.
Abteilungskommandanten tragen über dem Dienstgradabzeichen einen, Feuerwehrkommandanten zwei Sterne. Diese Sterne dürfen nur so lange getragen werden, wie die Funktion auch ausgeübt wird. Ehrenabteilungskommandanten sowie Ehrenkommandanten dürfen ihre Sterne ebenfalls behalten bzw. weitertragen.
Fachberater tragen am linken Unterärmel das aluminiumfarbene Funktionskennzeichen mit der Aufschrift „Feuerwehr Fachberater“ und den Zusatz des Fachgebiets. Feuerwehrärzte tragen am linken Unterärmel das aluminiumfarbene Funktionskennzeichen mit der Aufschrift „Arzt“ und dem Äskulapstab. Mützenkordel und Uniformköpfe sind aluminiumfarbig
Die Freiwilligen Feuerwehren und die Pflichtfeuerwehren können folgende Mannschafts- und Führungsdienstgrade haben:
1. Mannschaftsdienstgrade
![]() Feuerwehrmann |
![]() Oberfeuerwehrmann |
![]() Hauptfeuerwehrmann |
Kragen- und Mützenabzeichen: altsilber, matt
Mützenriemen: Lackleder, 14 mm breit, Farbe einschließlich der Befestigungsknöpfe: schwarz, glänzend
2. Führungsdienstgrade
![]() Löschmeister |
![]() Oberlöschmeister |
![]() Hauptlöschmeister |
Kragen- und Mützenabzeichen: altsilber, matt
Mützenriemen: Lackleder, 14 mm breit, Farbe einschließlich der Befestigungsknöpfe: schwarz, glänzend
![]() Brandmeister |
![]() Oberbrandmeister |
![]() Hauptbrandmeister |
"Beförderungsdienstgrade" berechtigen NICHT zum Führen des Titels in der Öffentlichkeit. Dies ist exklusiv den BM / OBM / HBM der Berufs- und (hauptberuflichen) Werkfeuerwehren vorbehalten!
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Kragen- und Mützenabzeichen: silber, matt
Mützenschnur: Metallkordel, 6 mm dick, 2-fach, verstellbar, Farbe einschließlich der Befestigungsknöpfe: silber, matt
Trageweise: Linker Oberärmel von Dienstrock und Dienstmantel, Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss.
Die Dienstgrade können nach folgender Normstärke der Freiwilligen Feuerwehren vergeben werden (Anlage 3 VollzBekBayFwG)
| Einheit | ###### | ###### | ###### | ###### | ###### | ###### | ###### | ###### | ###### | ###### | ###### | ###### |
| Anzahl der Gruppen | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 |
| Züge | - | 1 | 1 | 2 | 2 | 3 | 3 | 4 | 4 | 5 | 5 | 6 |
| Verbände | - | - | - | - | - | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 2 |
| Verbandsführer/Hauptbrandmeister | - | - | - | - | - | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 2 |
| stellv. Verbandsführer/Oberbrandmeister | - | - | - | - | - | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 2 |
| Zugführer/Brandmeister | - | 1 | 1 | 2 | 2 | 3 | 3 | 4 | 4 | 5 | 5 | 6 |
| stellv. Zugführer/Hauptlöschmeister | - | 1 | 1 | 2 | 2 | 3 | 3 | 4 | 4 | 5 | 5 | 6 |
| Gruppenführer/Oberlöschmeister | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 |
| stellv. Gruppenführer/Löschmeister | 2 | 4 | 4 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 |
| Führungsdienstgrade insgesamt | 3 | 8 | 9 | 12 | 14 | 20 | 22 | 26 | 28 | 32 | 34 | 40 |
| Hauptfeuerwehrmann/Oberfeuerwehrmann/Feuerwehrmann | 21 | 42 | 63 | 84 | 105 | 126 | 147 | 168 | 189 | 210 | 231 | 259 |
| Maschinisten | 3 | 6 | 9 | 12 | 15 | 18 | 21 | 24 | 27 | 30 | 33 | 36 |
| Mannschaftsdienstgrade insgesamt | 24 | 48 | 72 | 96 | 120 | 144 | 168 | 192 | 216 | 240 | 264 | 288 |
| Gesamtstärke der Freiwilligen Feuerwehr | 27 | 56 | 81 | 108 | 134 | 164 | 190 | 218 | 244 | 272 | 298 | 328 |
Trageweise: Linker Oberärmel vom Dienstrock und Dienstmantel, Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss. Nur Kommandanten in kreisangehörigen Gemeinden tragen über dem Dienstgradabzeichen zusätzlich das Funktionsabzeichen. Bei den übrigen Trägern von Funktionsabzeichen entfällt das Dienstgradabzeichen.
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Kommandant |
Kreis-/Stadtbrandmeister |
Kragen- und Mützenabzeichen: silber, matt
Mützenschnur: Metallkordel, 6 mm dick, 2-fach, verstellbar, Farbe einschließlich der Befestigungsknöpfe: silber, matt
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Kreis-/Stadtbrandinspektor |
Kreis-/Stadtbrandrat |
Kragen- und Mützenabzeichen: gold, matt
Mützenschnur: Metallkordel, 6 mm dick, 2-fach, verstellbar, Farbe einschließlich der Befestigungsknöpfe: gold, matt
Trageweise: Linker Oberärmel von Dienstrock und Dienstmantel, Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss.
(Quelle: ABBayFwG Anlage 3)
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Anwärter |
Feuerwehrmann |
Oberfeuerwehrmann |
Hauptfeuerwehrmann |
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Löschmeister |
Oberlöschmeister |
Hauptlöschmeister |
Erster Hauptlöschmeister |
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Brandmeister |
Oberbrandmeister |
Hauptbrandmeister |
Erster Hauptbrandmeister |
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Amtsbrandmeister/stellv. Kreisbrandmeister |
Kreisbrandmeister |
Es wird je nach Ausbildungsstand und Funktion ein Dienstgrad zugeordnet, wobei es nicht zwingend erforderlich ist dass man die unten genannten Lehrgänge für den jeweiligen Dienstgrad auch alle absolviert haben muss, abgesehen von der Grundausbildung.
| Feuerwehrmannanwärter | leeres Schulterstück |
| Feuerwehrmann | Ein roter Streifen auf der Schulterklappe |
| Oberfeuerwehrmann | Zwei rote Streifen auf der Schulterklappe |
| Hauptfeuerwehrmann | Drei rote Streifen auf der Schulterklappe (gibt es nicht mehr) |
| Brandmeister | Ein roter Balken auf blauem Grund mit silberner Kordel |
| Oberbrandmeister | Zwei rote Balken auf blauem Grund mit silberner Kordel |
| Hauptbrandmeister | Drei rote Balken auf blauem Grund mit silberner Kordel |
| Brandinspektor | Ein silberner Balken auf der Schulterklappe |
| Wehrführer | Zwei silberne Balken auf der Schulterklappe |
| Bereichsführervertreter | Drei silberne Balken auf der Schulterklappe |
| Bereichsführer | Vier silberne Balken auf der Schulterklappe |
| Landesjugendfeuerwehrwartvertreter | Ein silberner Balken auf der Schulterklappe |
| Landesjugendfeuerwehrwart | Zwei silberne Balken auf der Schulterklappe |
| Landesbereichsführer Vertreter | Wappen der Hansestadt Hamburg und zwei silberne Balken auf dem Schulterstück |
| Landesbereichsführer | Wappen der Hansestadt Hamburg und drei silberne Balken auf dem Schulterstück |
- FM - HFM > schwarz lackiertes Mützenband - BM - HBM > silber/rot-durchwirkte Mützenkordel - BI - LBF > silberne Mützenkordel
- Es gibt keine Ärmelabzeichen, außer dem, Landeswappen (BF und FF gleichartig);
keine Funktions-, Dienstzeit- oder sonstige Verwendungs-Ärmelabzeichen.
Rechtsgrundlage ist der Dienstgraderlass vom 4. April 2006. (Weblinks (pdf): Dienstgraderlass und Anlage auf der Seite des HMdIS)
Die Verleihung der Dienstgrade ist neben der Dienstzeit primär mit der Fach- und Führungsqualifikation der Feuerwehrangehörigen sowie vor allem bei den höheren Dienstgraden auch mit ausgeübter Funktion und der Größe der Feuerwehr verknüpft (OBM und HBM z. B. i. d. R. nur für WeFü od. Stellv. – siehe Erlass). Eine Verleihung nur aufgrund zeitlich längerer Zugehörigkeit zur Feuerwehr ist nicht vorgesehen. Wichtig: es besteht kein Rechtsanspruch auf Verleihung eines Dienstgrades.
Zusätzlich gibt es Funktionsabzeichen, die zusätzlich oberhalb des Dienstgrades getragen werden:
Kreisbrandinspektorinnen oder Kreisbrandinspektoren, deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sowie Kreisbrandmeisterinnen oder Kreisbrandmeister nach § 13 Absatz 1 HBKG tragen ausschließlich Funktionsabzeichen:
Die Dienstgrade ab Löschmeister sind an eine bestimmte Dienstposition gebunden, die der zu Befördernde innehaben muss. Der Dienstgrad bleibt jedoch auch beim Rücktritt aus dieser Stellung erhalten. Für alle Führungsdienstgrade ist Mindestvoraussetzung die abgeschlossene Ausbildung zum Gruppenführer (d. h. die Lehrgänge Gruppenführer 1 und 2) die Voraussetzung hierfür sind wiederum zwei technische Lehrgänge (einer davon Sprechfunkerlehrgang). Die Beförderungen für Mannschaftsdienstgrade können vom Ortsbrandmeister vorgenommen werden. Dienstgrade ab Brandmeister tragen eine silberne Kordel an der Dienstmütze, die anderen Dienstgrade ein glattes schwarzes Kunststoffband.
| Feuerwehrmann-Anwärter | Schulterstücke ohne Stoffunterlage aus vier nebeneinanderliegenden, je 8 mm breiten schwarzen Plattschnüren; die beiden äußeren Plattschnüre sind mit Aluminiumfäden (fischgräteartig) durchwirkt. | ![]() |
| Feuerwehrmann | Schulterstücke mit karmesinroter Stoffunterlage aus vier nebeneinanderliegenden, je 8 mm breiten Plattschnüren; die beiden äußeren Plattschnüre aus Aluminiumgespinst mit schwarzen Seidenfäden(fischgräteartig) durchwirkt, die inneren Plattschnüre aus schwarzer Zellwolle. | ![]() |
| Oberfeuerwehrmann | Schulterstücke wie Feuerwehrmann, jedoch mit einem silberfarbigen Stern. | ![]() |
| Hauptfeuerwehrmann | Schulterstücke wie Feuerwehrmann, jedoch mit zwei silberfarbigen Sternen. | ![]() |
| Erster Hauptfeuerwehrmann | Schulterstücke wie Feuerwehrmann, jedoch mit drei in Reihe angeordneten silberfarbigen Sternen. | [1] |
| Löschmeister | Schulterstücke mit karmesinroter Stoffunterlage aus vier nebeneinanderliegenden, je 8 mm breiten Plattschnüren; die beiden äußeren Plattschnüre aus Aluminiumgespinst mit schwarzen Seidenfäden(fischgräteartig) durchwirkt, die inneren Plattschnüre aus schwarzer Zellwolle, darüber geschwungene mit Aluminiumgespinst durchwirkte Schnüre. | ![]() |
| Oberlöschmeister | wie Löschmeister, jedoch mit einem silberfarbigen Stern | ![]() |
| Hauptlöschmeister | wie Löschmeister, jedoch mit zwei silberfarbigen Sternen | ![]() |
| Erster Hauptlöschmeister | wie Löschmeister, jedoch mit drei silberfarbigen Sternen | ![]() |
| Brandmeister | Schulterstücke mit karmesinroter Stoffunterlage aus vier nebeneinanderliegenden, je 8 mm breiten Plattschnüren, die aus Aluminiumgespinst mit schwarzen Seidenfäden(fischgräteartig) durchwirkt sind. | ![]() |
| Oberbrandmeister | wie Brandmeister, jedoch mit einem goldfarbigen Stern | ![]() |
| Hauptbrandmeister | wie Brandmeister, jedoch mit zwei goldfarbigen Sternen | ![]() |
| Erster Hauptbrandmeister | wie Brandmeister, jedoch mit drei goldfarbigen Sternen | ![]() |
| Abschnittsbrandmeister | Schulterstücke mit karmesinroter Stoffunterlage mit vier geschwungenen mit Aluminiumgespinst durchwirkten schwarzen Schnüren. | ![]() |
| Kreisbrandmeister | wie Abschnittsbrandmeister, jedoch mit einem goldfarbigen Stern | ![]() |
| Regierungsbrandmeister | wie Abschnittsbrandmeister, jedoch mit zwei goldfarbigen Sternen | [2] |
| Regierungsbrandmeister | wie Abschnittsbrandmeister, jedoch mit drei goldfarbigen Sternen, vormals Erster Bezirksbrandmeister wird seit dem 18. August 2005 nicht mehr vergeben | [3] |
zusätzlich gibt es Dienstfunktionen:
In kreisfreien Städten trägt der Jugendfeuerwehrwart/Stellvertreter rot-silber Umrandung und der Stadtjugendfeuerwehrwart/Stellvertreter silber Umrandung mit DJF-Emblem
Funktionsabzeichen sind oval und werden oberhalb des Dienstgradabzeichens getragen. Ausnahmen: Leiter der Feuerwehr und Stellvertreter, Kreisbrandmeister und Stellvertreter, Bezirksbrandmeister und Stellvertreter können das Funktionsabzeichen ohne Dienstgradabzeichen tragen.
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Feuerwehrmann-Anwärter |
Feuerwehrmann |
![]() Oberfeuerwehrmann |
Hauptfeuerwehrmann |
![]() Unterbrandmeister |
Brandmeister |
![]() Oberbrandmeister |
![]() Hauptbrandmeister |
![]() Brandinspektor |
![]() Brandoberinspektor |
![]() Stadt-/Gemeindebrandinspektor |
Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren. Mit dem Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr wird man zum Feuerwehrmannanwärter ernannt. Nach abgeschlossener Grundausbildung (zwei Jahre, einschließlich Lehrgang) erfolgt die Ernennung zum Feuerwehrmann. Eine erste Beförderung erfolgt nach dem erfolgreichen Besuch eines weiterführenden Lehrgangs (Sprechfunker, Maschinist für Löschfahrzeuge, Atemschutzgeräteträger, etc.). Für die Beförderung zum Hauptfeuerwehrmann benötigt man eine gewisse Anzahl an Dienstjahren und die erfolgreiche Ausbildung zum Truppführer. Nach zehn Jahren Dienstzeit oder bei der Bekleidung einer entsprechenden Funktion (z. B. Gerätewart, Jugendfeuerwehrwart, etc.) kann man zum Löschmeister befördert werden. Die Beförderung zum Brandmeister erfolgt nach dem Besuch des Gruppenführerlehrgangs, ebenso die Beförderung zum Oberbrandmeister nach erfolgreichem Besuch des Zugführerlehrgangs. Schlussendlich kann man mit absolviertem Lehrgang Führer von Verbänden zum Hauptbrandmeister befördert werden.
Lehrgänge wie z. B. Grundausbildung finden meist auf Stadt- oder Kreisebene statt. Spezielle Lehrgänge (z. B. Technische Hilfeleistung, Bootsführer) oder Führungslehrgänge (Gruppen-, Zugführer, Führer von Verbänden) finden an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule des Landes Rheinland-Pfalz in Koblenz statt.
Im März 2009 wurden in Rheinland-Pfalz die neuen Dienstgrade "Oberlöschmeister" und "Hauptlöschmeister" sowie neue Dienstgradabzeichen eingeführt. Eine Änderung der FwVO bezüglich der Voraussetzungen für die neuen Dienstgrade steht aber zurzeit (April 2009) noch aus.
Weiterhin gibt es Dienstfunktionen:
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Feuerwehrmann-Anwärter |
Feuerwehrmann |
Oberfeuerwehrmann |
Hauptfeuerwehrmann |
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Löschmeister |
Oberlöschmeister |
Hauptlöschmeister |
Brandmeister |
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Oberbrandmeister |
Hauptbrandmeister |
Brandmeister als stv. Einheitsführer |
Brandmeister als Einheitsführer |
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Stv. Wehrleiter |
Stv. Wehrleiter A.D. |
Wehrleiter |
Wehrleiter A.D. |
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Stv. Kreisfeuerwehrinspekteur |
Stv. Kreisfeuerwehrinspekteur A.D. |
Kreisfeuerwehrinspekteur |
Kreisfeuerwehrinspekteur A.D. |
Quellen:
Das Eintrittalter in den aktiven Einsatzdienst liegt bei 16 Jahren, in einigen Gemeinden bei 18 Jahren. Mit dem Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr wird man zum Feuerwehrmannanwärter ernannt. Nach abgeschlossener Truppmannausbildung (Truppmann Teil 1 (Grundausbildung 70 UE)und Teil 2 (80 UE))erfolgt die Ernennung zum Feuerwehrmann. Die Beförderung zum Löschmeister setzt eine abgeschlossene Gruppenführerausbildung, die zum Brandmeister eine abgeschlossene Zugführerausbildung voraus. Die Dienstgradabzeichen bestehen aus einem Kragenspiegel aus schwarzem Wolltuch roter, blauer, silberner oder goldener Kordelumrandung und einem Feuerwehremblem (Helm, Beil und Axt)
FF Saarbrücken
In der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt Saarbrücken gibt es, angelehnt an die Dienstgradabzeichen der Berufsfeuerwehr Saarbrücken, seit einigen Jahren andere Dienstgradabzeichen als im Rest des Bundeslandes. Diese werden am unteren linken Ärmel getragen.
Gemäß der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Organisation der Freiwilligen und Pflichtfeuerwehren (FwOrgVwV):
| Dienstgrad | Funktionsbezeichnung | Voraussetzungen/ Qualifikation |
|---|---|---|
| Feuerwehrmann – Anwärter (FMA) | Eintritt in die Feuerwehr, Mindestalter 16 Jahre | |
| Feuerwehrmann (FM) | Truppmann | erfolgreiche Truppmannausbildung, 2 Dienstjahre |
| Oberfeuerwehrmann (OFM) | Truppführer | Truppführerausbildung, 1 Sonderlehrgang, 3 Dienstjahre |
| Hauptfeuerwehrmann (HFM) | Truppführer | Truppführerausbildung, 2 Sonderlehrgänge, 4 Dienstjahre |
| Löschmeister (LM) | Truppführer mit Sonderfunktion | Truppführerausbildung, 3 Sonderlehrgänge, 4 Dienstjahre |
| Hauptlöschmeister (HLM) | Gruppenführer | Gruppenführerausbildung, 3 Sonderlehrgänge, 4 Dienstjahre |
| Brandmeister (BM) | Zugführer, Kreisausbilder | Zugführerausbildung, 4 Sonderlehrgänge, 6 Dienstjahre |
| Oberbrandmeister (OBM) | Wehrleiter bis 2 Züge | Leiter einer Feuerwehr – Ausbildung, 5 Sonderlehrgänge, 8 Dienstjahre |
| Hauptbrandmeister (HBM) | Wehrleiter bis 3 Züge | Führen von Einheiten großer Zug – Ausbildung, 5 Sonderlehrgänge, 10 Dienstjahre |
| Brandinspektor (BI) | Wehrleiter über 3 Züge | Führen von Einheiten großer Zug – Ausbildung, 6 Sonderlehrgänge, 12 Dienstjahre |
| Oberbrandinspektor (OBI) | stellvertretender Kreisbrandmeister | Führen von Einsatzleitungen – Ausbildung, 7 Sonderlehrgänge, 14 Dienstjahre |
| Hauptbrandinspektor (HBI) | Kreisbrandmeister | Laufende Ausbildung – Ausbildung, 7 Sonderlehrgänge, 16 Dienstjahre |
geregelt nach der Laufbahnverordnung für Freiwillige Feuerwehren des Landes Sachsen-Anhalt
| Feuerwehrmann-Anwärter | karmesinrot |
| Feuerwehrmann | karmesinrot, mit einem 8 mm breiten aufschiebbaren Querbalken aus Aluminiumgespinst mit Seidenfäden |
| Oberfeuerwehrmann | karmesinrot, mit zwei 8 mm breiten aufschiebbaren Querbalken aus Aluminiumgespinst mit Seidenfäden |
| Hauptfeuerwehrmann | karmesinrot, 4 nebeneinanderliegende, je 8 mm breite Plattschnüre, die äußeren aus Aluminiumgespinst mit Seidenfäden an der flachen Seite mit einem gleichfarbigen Querbalken verbunden |
| Löschmeister | karmesinrot, umrandet, ein silberner Stern |
| Oberlöschmeister | karmesinrot, umrandet, zwei silberne Sterne |
| Hauptlöschmeister | karmesinrot, umrandet, drei silberne Sterne |
| Brandmeister | silbernes Fischgrät, ein goldener Stern |
| Oberbrandmeister | silbernes Fischgrät, zwei goldene Sterne |
| Hauptbrandmeister | silbernes Fischgrät, drei goldene Sterne |
| Stellv. Abschnittsleiter | silber geflochten, ein goldener Stern |
| Abschnittsleiter | silber geflochten, zwei goldene Sterne |
| Kreisbrandmeister | silber geflochten, drei goldene Sterne |
| Bezirksbrandmeister | silber geflochten, zwei goldene Sterne und Eichenlaub |
Die Dienstgrade „Feuerwehrmannanwärter“ bis „Löschmeister“ sind Mannschaftsdienstgrade. Feuerwehrangehörige können innerhalb dieser Dienstgrade vom jeweiligen Wehrführer aufgrund absolvierter Lehrgänge auf Kreisebene und weiterer erfüllter Voraussetzungen befördert werden. Darüber hinaus gehende Beförderungen werden vom Stadt-/Kreiswehrführer vorgenommen. Diese Dienstgrade sind an eine Funktion gebunden, z. B. Gruppenführer, Zugführer, Wehrführer, Gemeindewehrführer, Kreis-Ausbilder und Kreis-Fachwarte etc. entsprechend der an der Landesfeuerwehrschule absolvierten Lehrgänge. Weiterhin ist die Beförderung in den Führungsdienstgraden abhängig von der Stadt-/Gemeindegröße oder auch Gruppenstärke der jeweiligen Wehr. Nach dem Ende der Wahl- oder Dienstzeit hat derjenige den Dienstgrad Löschmeister.
Die Dienstgrade der Feuerwehren in Thüringen richten sich nach der Thüringer Feuerwehr- Organisations- Verordnung (ThürFwOrgVO). Stand: 2009
| Dienstgrad | Voraussetzungen/ Qualifikation |
|---|---|
| Feuerwehrmann-Anwärter/Feuerwehrfrau-Anwärterin | bis Abschluss der Truppmannausbildung |
| Feuerwehrmann/ -frau | Abschluss Truppmannausbildung |
| Oberfeuerwehrmann/ -frau | 5 Jahre Feuerwehrmann/ Feuerwehrfrau oder Truppmannausbildung zzgl. Ausbildung für Sonderfunktionen |
| Hauptfeuerwehrmann/ -frau | 5 Jahre Oberfeuerwehrmann/ -frau oder Truppführerausbildung |
| Löschmeister/ -in | 10 Jahre Hauptfeuerwehrmann/ -frau mit Truppführerausbildung oder Gruppenführerausbildung |
| Oberlöschmeister/ -in | 10 Jahre Löschmeister/ -in oder Ausbildung zum Zugführer/ -in |
| Brandmeister/ -in | 10 Jahre Oberlöschmeister/ -in mit Gruppenführerausbildung oder 5 Jahre Oberlöschmeister/ -in mit Zugführerausbildung oder Ausbildung als Verbandsführer |
| Oberbrandmeister/ -in | 10 Jahre Brandmeister/ -in mit Zugführerausbildung oder 5 Jahre Brandmeister/ -in mit Ausbildung als Verbandsführer/ -in |
| Hauptbrandmeister/ -in | 10 Jahre Oberbrandmeister/ -in und Ausbildung zum Verbandsführer/ -in |
Die Amtsbezeichnungen der Berufsfeuerwehr sind im Wesentlichen bundeseinheitlich durch die Bundesbesoldungsordnung geregelt, ebenso die Laufbahneinteilung in den mittleren, gehobenen und höheren Dienst durch das Beamtenrechtsrahmengesetz.
Dem mittleren Dienst sind in den Besoldungsgruppe A 7 bis A 9 die Amtsbezeichnungen Brandmeister, Oberbrandmeister und Hauptbrandmeister zugeordnet. Zusätzlich gibt es für besondere Dienstposten noch die Besoldungsgruppe A 9 mit Amtszulage (Amtsbezeichnung: „Hauptbrandmeister“).
Zur Erlangung des Dienstgrades „Brandmeister“ ist der erfolgreiche Abschluss des B1-Lehrganges (Grundausbildung der Berufsfeuerwehren) notwendig. Dieser ist 18 Monate lang und besteht aus einem feuerwehrtechnischen und einem rettungstechnischen Teil.
Dem gehobenen Dienst sind in den Besoldungsgruppe A 9 bis A 13 die Amtsbezeichnungen Brandinspektor, Brandoberinspektor, Brandamtmann, Brandamtsrat und Brandoberamtsrat zugeordnet.
Im höheren Dienst schließlich gibt es in den Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 die Amtsbezeichnungen Brandrat, Oberbrandrat (oder auch je nach Bundesland: Brandoberrat), Branddirektor und Leitender Branddirektor. In einigen Städten (etwa ab 400.000 Einwohnern) gibt es auch Spitzenämter in den Besoldungsgruppen B2 bis B5 mit den Bezeichnungen Direktor der Feuerwehr (z. B. NRW), Landesbranddirektor (z. B. Berlin), Oberbranddirektor (z. B. Hamburg, München) oder Stadtdirektor (z. B. Baden-Württemberg (Stuttgart)).
Welche Ämter in den einzelnen Laufbahnen zu durchlaufen sind, legen die Länder fest. So ist das Eingangsamt im gehobenen Dienst in manchen Bundesländern nicht der Brandinspektor sondern der Brandoberinspektor. Brandinspektoren gibt es dort in Form von Beamten, die aus dem mittleren in den gehobenen Dienst aufgestiegen sind.
Die Amtsbezeichnungen im Vorbereitungsdienst (Ausbildung) entspricht im mittleren und gehobenen Dienst der Amtsbezeichnung des Eingangsamtes mit dem Zusatz „Anwärter“ (z. B. Brandmeister-Anwärter). Im höheren Dienst lautet sie Brandreferendar.
Manche Bundesländer vergeben für die Beamten des höheren Dienstes entweder die Amtsbezeichnung „Brandassessor“.
Für die Angehörigen der Landesfeuerwehrschule sind die Amtsbezeichnungen der Berufsfeuerwehr vorgesehen.
Im Gegensatz zu anderen Ländern ist keine besonderen Amtsbezeichnungen in Besoldungsgruppen oberhalb eines Leitenden Branddirektors (A 16) vorgesehen. Die Amtsbezeichnung des Leiters der Feuerwehr Stuttgart ist „Stadtdirektor“ (Besoldungsgruppe B 2 bzw. B 3). Diese Amtsbezeichnung ist für Amtsleiter von Großstädten in Baden-Württemberg vorgesehen. Die Leiter der anderen Berufsfeuerwehren und der Landesfeuerwehrschule haben eine Amtsbezeichnung einer niedrigeren Besoldungsgruppe.
dann geht es ab Brandmeister wie bei der BF weiter
![]() Brandmeister-Anwärter |
![]() Brandmeister zur Anstellung |
![]() Brandmeister |
![]() Oberbrandmeister |
![]() Hauptbrandmeister |
![]() Hauptbrandmeister m.Z. |
![]() Brandoberinspektor- Anwärter |
![]() Brandinspektor |
![]() Brandoberinspektor zur Anstellung |
![]() Brandoberinspektor |
![]() Brandamtmann |
![]() Brandamtsrat |
![]() Brandoberamtsrat |
![]() Brandoberamtsrat m. Z. |
![]() Brandreferendar |
![]() Brandassessor |
![]() Brandrat |
![]() Brandoberrat |
![]() Branddirektor |
![]() Ltd. Branddirektor |
![]() Oberbranddirektor |
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Brandmeister während der Laufbahnausbildung |
Brandmeister |
Oberbrandmeister |
Hauptbrandmeister |
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Brandinspektorenanwärter |
Brandinspektor |
Oberbrandinspektor |
Brandamtmann |
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Brandamtsrat |
Brandoberamtsrat |
Im höheren feuerwehrtechnischen Dienst gibt es die Funktion der Landesfeuerwehrinspekteurin/der Landesfeuerwehrinspekteur. Für diese Funktion wird vom zuständigen rheinlandpfälzischen Minister für Brand- und Katastrophenschutz eine(r) Beamtin/Beamter des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes bestimmt. Zusätzlich zum Dienstgrad wird das Funktionsabzeichen (zwei goldene Sterne) oberhalb des Dienstgradabzeichens getragen.
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Brandreferendar |
Brandrat |
Oberbrandrat |
Branddirektor |
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Ltd. Branddirektor |
Ltd. Ministerialrat |
Landesfeuerwehrinspekteur |
Quellen
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