Eine DIN-Norm wird definiert als ein Dokument, das mit Konsens erstellt und vom DIN Deutsches Institut für Normung angenommen wurde. Es legt für allgemeine und wiederkehrende Anwendungen Regeln, Leitlinien oder Merkmale für Tätigkeiten oder Ergebnisse fest, wobei ein optimaler Ordnungsgrad angestrebt wird.
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DIN-Normen sollen auf den gesicherten Ergebnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung basieren und der Allgemeinheit dienen. Sie werden im Prozess der Normung erarbeitet.
DIN-Normen sind Empfehlungen und können angewendet werden; sie müssen nicht benutzt werden. Gelegentlich allerdings macht sich der Gesetzgeber das Vorhandensein zweckdienlicher Normen zunutze und legt die zwangsläufige Anwendung durch Gesetze oder Verordnungen fest. Natürlich steht es auch jedem frei, bei Ausschreibungen, Maschinenspezifikationen, Baubeschreibungen und technischen Festlegungen auf das vorhandene Normenwerk zurückzugreifen und die dort schriftlich fixierten Beschreibungen als Sollwerte zu benutzen.[1]
Die Gesamtheit der DIN-Normen bezeichnet man als Deutsches Normenwerk. Internationale und Europäische Normen, die vom DIN übernommen wurden, werden ebenfalls als DIN-Norm bezeichnet und sind Teil des Deutschen Normenwerkes.
Zur Bezeichnung DIN-Norm zitiert aus dem Buch 50 Jahre Deutscher Normenausschuss für die Jahre 1917–1932:
Die ursprünglich aus Deutsche Industrie-Norm entstandene Bezeichnung DI-Norm für die Arbeitsergebnisse des NDI (damaliger Name des DIN) wird bald wieder verworfen. An ihre Stelle tritt das Kurzzeichen DIN. Nach der Namensänderung Normenausschuss der Deutschen Industrie in Deutscher Normenausschuß im Jahre 1926 wird DIN nicht mehr als Deutsche Industrie Norm, sondern vorübergehend als das ist Norm gedeutet. Beide Deutungen sind überholt, wenn sie auch immer noch nicht vergessen sind. In manchen Kreuzworträtseln heißt es z. B. auch heute immer noch: Kurzzeichen für Deutsche Industrie-Norm = DIN. Heute gilt der Name DIN als Kennzeichen der Gemeinschaftsarbeit des Deutschen Instituts für Normung e.V. [2]
Die erste DIN-Norm erschien im März 1918: „DIN 1 - Kegelstifte“. 1927 erschien die 3000. Norm, das Normenwerk umfasste im Jahr 1948 8200 Normen, im Jahr 2004 bereits 28.900 gültige DIN-Normen. Es gibt DIN-Normen zu vielen Themengebieten, unter anderem Maschinenbau, Bauwesen, Luft- und Raumfahrt, Informationstechnik, Umweltschutz, Feinmechanik, Optik und Dienstleistungen.
Das Normenwerk ist ständig in Bewegung. Pro Jahr erscheinen über 2.000 DIN-Normen neu. Spätestens alle fünf Jahre wird bei jeder Norm turnusmäßig überprüft, ob sie noch gebraucht wird und ob sie dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Die Norm bleibt dann entweder unverändert, wird zurückgezogen oder überarbeitet. Das Deutsche Normenwerk besteht zur Zeit aus etwa 30.000 Dokumenten.
Die älteste derzeit gültige Norm (Stand Januar 2008) ist die DIN 1289 „Feuergeschränk für Kachelöfen; Fülltür für Füllfeuerung“ mit dem Ausgabedatum April 1928.
In zunehmendem Maße setzt sich das DIN-Normenwerk aus nationalen Übernahmen internationaler und europäischer Normen zusammen. Der Anteil der rein nationalen Normen nimmt dagegen ab. Heute gibt es nur noch knapp 15 Prozent rein deutsche Normen.[3]
DIN-Normen können nationale Normen, europäische Normen oder internationale Normen sein. Welchen Ursprung und damit welchen Wirkungsbereich eine DIN-Norm hat, ist aus deren Bezeichnung zu ersehen.
Jedes Normdokument verfügt über eine DIN-Nummer. Diese wird im Nummernfeld wiedergegeben, das sich auf der Titelseite rechts oben befindet. Die DIN-Nummer setzt sich aus dem Kurzzeichen und der Zählnummer zusammen. Seit 2004 ist das Nummernfeld oben mittig angeordnet (ehemals Titelfeld), im Feld rechts steht nur noch das „DIN“-Zeichen. Der Titel steht seit 2004 mittig auf der Titelseite der Norm.
Wenn nicht eine Europäische oder internationale Norm übernommen wird, steht als Kurzzeichen nur das Verbandszeichen des DIN. Auf das Verbandszeichen folgt eine höchstens sechsstellige Zahl. Diese Zählnummer hat keine klassifizierende Bedeutung.
An der Normnummer lässt sich erkennen, welchen Ursprung eine Norm hat:
Ein Normenteil wird mit Bindestrich notiert (z. B. Teil 1 der DIN EN 3 als DIN EN 3-1); früher wurde „Teil 1“ ausgeschrieben oder „T. 1“ abgekürzt, noch früher hießen die Teile „Blatt“ und die Normen „Normblatt“.
Das Ausgabedatum der Fassung wird nach einem Doppelpunkt notiert, z. B. DIN 1301-1:2002-10, auf der Titelseite jedoch ausgeschrieben: Oktober 2002.
Bis etwa 1969 behielt eine Norm bei geringfügigen Änderungen ihr Ausgabedatum bei, auf die Änderung wurde mit einem angehängten kleinen Malkreuz hingewiesen; z. B. bedeutet „März 1953xx“, dass eine im März 1953 ausgegebene Norm zweimal geringfügig überarbeitet wurde. Diese „Kreuzausgaben“ sollten dem Anwender den Vorteil einer handschriftlichen Berichtigung bei nur geringfügigen Änderungen statt Neukauf bringen.
Bis 1940 hatten Normen einiger Fachgebiete zwischen dem Wort „DIN“ und der Nummer eine Buchstabenkennzeichnung, z. B. BERG für den Berg-, HNA für den Schiff-, LON für den Lokomotiv- und Kr für den Kraftfahrzeugbau. Nach der Einführung fünfstelliger Normnummern wurden für diese Fachgebiete vorzugsweise bestimmte Nummernbereiche vorgesehen, z. B. 70000 bis 79999 für den Kraftfahrzeugbau.
Das Einleiten von Normungsarbeiten kann von jedem Interessierten beantragt werden, indem ein begründeter Normungsantrag gestellt wird. Der zuständige Normenausschuss entscheidet über dessen Annahme oder Ablehnung. Für die Entscheidung ist zu klären, ob für den Normungsgegenstand ein Bedarf besteht bzw. zu erwarten ist und ob die interessierten Kreise bereit sind, am Normungsvorhaben mitzuarbeiten und zur Finanzierung beizutragen. Angenommene Normungsanträge werden im „DIN-Anzeiger für technische Regeln“ veröffentlicht.
Im Ausschuss treffen die interessierten Kreise aufeinander, wobei die Anzahl der Experten nicht höher als 21 sein soll, und erarbeiten auf Basis einer Normvorlage einen Norm-Entwurf. Dieses Dokument entsteht im Konsens. Der Norm-Entwurf wird veröffentlicht. Die Öffentlichkeit sowie Experten, die nicht persönlich am Normungsprozess beteiligt waren, haben vier Monate Zeit, um zum Norm-Entwurf Stellung zu beziehen. In weiteren drei Monaten berät der Arbeitsausschuss die Stellungnahmen. Ein Schlichtungsverfahren regelt strittige Fälle. Nach der Verabschiedung der endgültigen Fassung durch den Ausschuss und die Prüfung durch das DIN wird das Ergebnis als DIN-Norm veröffentlicht.
Der Normungsprozess wird detailliert in der DIN 820-4 „Normungsarbeit – Geschäftsgang“ geregelt.
Man unterscheidet verschiedene Normenstufen:
Hinweis: Da die Normen vom Beuth-Verlag auch zum Download angeboten werden, entfiel vor einigen Jahren die verschiedenfarbige Gestaltung dieser Normstufen. Auf der ersten Seite der Norm ist der Status klar definiert.
Im Folgenden werden einige übliche Normenarten angegeben, diese schließen sich einander gegenseitig nicht aus.
Die Europäische Norm EN 45020 definiert wie folgt:
„3.2 Norm
“
- Dokument, das mit Konsens erstellt und von einer anerkannten Institution angenommen wurde und das für die allgemeine und wiederkehrende Anwendung Regeln, Leitlinien oder Merkmale für Tätigkeiten oder deren Ergebnisse festlegt, wobei ein optimaler Ordnungsgrad in einem gegebenen Zusammenhang angestrebt wird
- ANMERKUNG Normen sollten auf den gesicherten Ergebnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung basieren und auf die Förderung optimaler Vorteile für die Gesellschaft abzielen.
- 3.2.1 Für die Öffentlichkeit zugängliche Normen
- ANMERKUNG Dank ihres Status als Normen, ihrer öffentlichen Zugänglichkeit und ihrer Änderung oder Überarbeitung, soweit dies nötig ist, um mit dem Stand der Technik Schritt zu halten, besteht die Vermutung, dass internationale, regionale, nationale oder Provinznormen (3.2.1.1, 3.2.1.2, 3.2.1.3 und 3.2.1.4) anerkannte Regeln der Technik sind.
- 3.2.1.1
- internationale Norm
- Norm, die von einer internationalen normenschaffenden Institution/Normungsorganisation angenommen wurde und der Öffentlichkeit zugänglich ist
- 3.2.1.2
- regionale Norm
- Norm, die von einer regionalen normenschaffenden Institution/Normungsorganisation angenommen wurde und der Öffentlichkeit zugänglich ist
- 3.2.1.3
- nationale Norm
- Norm, die von einem nationalen Normungsinstitut angenommen wurde und der Öffentlichkeit zugänglich ist
- 3.2.1.4
- Provinznorm
- Norm, die auf der Ebene eines Teilgebiets eines Landes angenommen wurde und der Öffentlichkeit zugänglich ist
- 3.2.2 Andere Normen
- ANMERKUNG Normen können auch auf anderen Grundlagen erstellt werden, z. B. Fachbereichsnormen oder Werknormen. Solche Normen können auch geographische Auswirkungen haben, die mehrere Länder betreffen.
– CEN: Zitat aus DIN EN 45020:2006 - Normung und damit zusammenhängende Tätigkeiten - Allgemeine Begriffe (ISO/IEC Guide 2:2004); Dreisprachige Fassung EN 45020:2006
Lt. DIN 820-2:2008-05 unterscheidet man zwischen normativen und informativen Inhalten einer DIN-Norm. Normative Elemente sind die Festlegungen und der Anwendungsbereich der Norm. Zu den informativen Elementen zählen z. B. die Dokumentenkennzeichnung, der Entwicklungshintergrund und der Zusammenhang mit anderen Dokumenten.
Beiblätter enthalten grundsätzlich nur weitergehende Informationen zu einer DIN-Norm, aber keine normativen Festlegungen.
Die aktuell gültigen Normen lassen sich über die Internet-Seite des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. recherchieren. Die DIN-Normen werden dort als kostenpflichtige Dokumente angeboten. Seit 2003 sind sie gemäß § 5 Absatz 3 UrhG als amtliche Werke nur dann vom Urheberrechtsschutz freigestellt, wenn sie zur Gänze in einer Rechtsnorm abgedruckt werden. Umstritten ist, ob unwesentlich veränderte Normen, die vor 2003 gemeinfrei waren und auf die in Rechtsnormen Bezug genommen worden war, nach wie vor gemeinfrei sind.
Es existiert ein Netz von etwa 70 sogenannten Auslegestellen, an denen DIN-Normen kostenfrei einsehbar sind. Bürgerinnen und Bürger dürfen sie jedoch in der Regel nicht kopieren [4].
Die deutsche Nationalbibliothek hält naturgemäß Exemplare jeder DIN-Norm im Bestand. Deren Vervielfältigung richtet sich nach § 53 UrhG und ist daher für Benutzer in Teilen oder Auszügen möglich.
Viele DIN-Normen und Norm-Entwürfe sind in DIN-Taschenbüchern als Sammlungen zu bestimmten Sachgebieten vollständig im DIN-A5-Format abgedruckt. Diese Bände sind in vielen Bibliotheken meist ausleihbar verfügbar und dürfen gemäß § 53 UrhG auszugsweise (keine kompletten Normen) vervielfältigt werden.
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