Der Deutsche Nationalpreis für Kunst und Wissenschaft wurde 1937 und 1938 im Deutschen Reich an Stelle des Nobelpreises an „verdiente Deutsche“ verliehen.
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Mit Erlass des Führers und Reichskanzlers Adolf Hitler vom 30. Januar 1937 „über die Stiftung eines Deutschen Nationalpreises für Kunst und Wissenschaft“ wurde bekanntgemacht:
„Um für alle Zukunft beschämenden Vorgängen vorzubeugen, verfüge ich mit dem heutigen Tage die Stiftung eines Deutschen Nationalpreises für Kunst und Wissenschaft. Dieser Nationalpreis wird jährlich an drei verdiente Deutsche in der Höhe von je 100 000 Reichsmark zur Verteilung gelangen. Die Annahme des Nobelpreises wird damit für alle Zukunft Deutschen untersagt.“
Dieser Erlass wurde zusammen mit den Ausführungsbestimmungen des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda vom 10. März 1937 im Reichsgesetzblatt, Teil I, vom 16. März 1937 (Seite 305 und 306) veröffentlicht.
Damit wurde in Deutschland ein „Ersatz“ für den Nobelpreis geschaffen. Nach § 4 der Ausführungsbestimmungen wurde zugleich mit dem Geldpreis „ein tragbares goldenes Ehrenzeichen sowie eine Urkunde ausgehändigt“. Paragraph 1: „Die Verleihung des Deutschen Nationalpreises für Kunst und Wissenschaft geschieht in einem feierlichen Akt, der alljährlich auf dem Reichsparteitag der NSDAP stattfindet“. Im Übrigen regeln die Ausführungsbestimmungen vor allem das Vorschlagswesen.
Die Einführung dieses Preises war die Reaktion des Naziregimes auf die Verleihung des Friedensnobelpreises, der am 23. November 1936 rückwirkend für das Jahr 1935 Carl von Ossietzky zugesprochen worden war. Dies war der im Erlass genannte beschämende Vorgang, denn das Reichsgericht hatte Ossietzky wegen Landesverrat verurteilt und als Schädling und Verderber des deutschen Volkes dargestellt.[1]
Der Nationalpreis wurde bei Einführung symbolisch und postum an den Baumeister Paul Ludwig Troost verliehen, sowie:
Kriegsbedingt erfolgten keine weiteren Verleihungen.
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