Die Deutsche Volkspolizei (DVP), meist nur Volkspolizei (VP) genannt, war die Polizei der DDR.
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Im Juni 1945 wurde die Volkspolizei in der Sowjetischen Besatzungszone zunächst als Polizei der Länder gegründet. Nach deren Abschaffung wurde die Organisation vereinheitlicht.
Ab 1952 wurde der Abschnittsbevollmächtigte (ABV) in den Städten und Gemeinden nach sowjetischem Vorbild eingeführt. Interessierte Bürger konnten als „Helfer der VP“ ehrenamtlich mitarbeiten.
Die Volkspolizei unterstand dem Minister des Innern der DDR (MdI), dessen Amtsbezeichnung nach 1963 gleichzeitig auch „Chef der Deutschen Volkspolizei“ lautete. Die weitere Untergliederung waren die Bezirksbehörden der DVP (BDVP) in allen Bezirksstädten und die VP-Kreisämter (VPKA) in den Kreisstädten.
Der 1. Juli wurde ab Anfang der 1960er Jahre als Tag der Volkspolizei gefeiert. Zuvor war der 1. Juni dieser Tag, der in der DDR zugleich als Kindertag gefeiert wurde.
Die Volkspolizei gliederte sich in die Dienstzweige Schutzpolizei, Verkehrspolizei, Wasserschutzpolizei, Kriminalpolizei und Transportpolizei, wobei letztere für die Sicherung der Bahnhöfe und Anlagen der Deutschen Reichsbahn zuständig war. Außerdem unterstand das gesamte Meldewesen als Abteilung Pass- und Meldewesen der Volkspolizei. Um ihre militärische Gliederung als „bewaffnetes Organ“ zu unterstreichen, trugen die Offiziere der VP militärische Dienstgradbezeichnungen, z. B. Leutnant der VP.
Die zur Volkspolizei gehörenden Kasernierten Einheiten des MdI unterstanden übrigens, wie auch die Deutsche Grenzpolizei als Vorläufer der DDR-Grenztruppen, in den 1950er Jahren kurzzeitig für ca. zwei, drei Monate dem Ministerium für Staatssicherheit. Die Kasernierten Einheiten des MdI bestanden aus den 21 VP-Bereitschaften, den 8 Kompanien Transportpolizei-Bereitschaften (nach Mobilmachung Bereitschaften), der Hubschraubereinheit, der Anti-Terror-Einheit 9. Kompanie, der Dienststelle Blumberg (Tarnbezeichnung, Objekt 7001) und der 10. Kompanie (Köche). Deren Angehörige leisteten Wehrdienst und wurden über die Wehrkreiskommandos eingezogen und als Reservisten der NVA entlassen. Angehörige der Kasernierten Einheiten waren nicht maßgeblich an den Ausschreitungen gegen die meist friedlichen Demonstranten im Herbst 1989 verantwortlich, denn sie waren im Produktionseinsatz bzw. ein Drittel war entlassen. Eingesetzt waren die (Schützen-)Züge der „Zentralen Kräfte Schutzpolizei“ (ZKS) (die Bereitschaftspolizei in der DDR, erkennbar an den Schulterstücken und Ärmelabzeichen). Sie wurden durch die Polizeien der Länder übernommen.
Die Volkspolizei hat unter anderem auch mit inoffiziellen (kriminalpolizeilichen) Mitarbeitern (IKM), also mit Spitzeln, gearbeitet. Zuständig für die Führung der IKM war das Arbeitsgebiet I der Kriminalpolizei.
Minister des Innern waren
Chef der Deutschen Volkspolizei waren
Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei waren
| DVP | NVA | Volksmarine | ||
|---|---|---|---|---|
| Wachtmeister und Mannschaften | ||||
| Anwärter der VP | Soldat | Matrose | ||
| Unterwachtmeister der VP (1951 eingeführt) |
Gefreiter | Obermatrose | ||
| Wachtmeister der VP | Stabsgefreiter | Stabsmatrose | ||
| Unterführer und Unteroffiziere | ||||
| Oberwachtmeister der VP | Unteroffizier | Maat | ||
| (keine Entsprechung) | Unterfeldwebel | Obermaat | ||
| Hauptwachtmeister der VP | Feldwebel | Meister | ||
| Meister der VP | Oberfeldwebel | Obermeister | ||
| Obermeister der VP (1961 eingeführt) | Stabsfeldwebel | Stabsobermeister | ||
| Offiziere | ||||
| Unterleutnant der VP (bis 15. Juli 1957 und wieder seit 1. Mai 1990: Unterkommissar; 1951 eingeführt) |
Unterleutnant | Unterleutnant | ||
| Leutnant der VP (bis 15. Juli 1957 und wieder seit 1. Mai 1990: Kommissar) |
Leutnant | Leutnant | ||
| Oberleutnant der VP (bis 15. Juli 1957 und wieder seit 1. Mai 1990: Oberkommissar) |
Oberleutnant | Oberleutnant | ||
| Hauptmann der VP (bis 15. Juli 1957: Rat, seit 1. Mai 1990: Hauptkommissar) |
Hauptmann | Kapitänleutnant | ||
| Major der VP (bis 15. Juli 1957: Oberrat, seit 1. Mai 1990: Rat) |
Major | Korvettenkapitän | ||
| Oberstleutnant der VP (bis 15. Juli 1957: Kommandeur, seit 1. Mai 1990: Oberrat) |
Oberstleutnant | Fregattenkapitän | ||
| Oberst der VP (bis 15. Juli 1957: Inspekteur, seit 1. Mai 1990: Direktor) |
Oberst | Kapitän | ||
| Generalmajor (bis 15. Juli 1957 und wieder seit 1. Mai 1990: Chefinspekteur) |
Generalmajor | Konteradmiral | ||
| Generalleutnant (bis 15. Juli 1957 und wieder seit 1. Mai 1990: Generalinspekteur) |
Generalleutnant | Vizeadmiral | ||
| Generaloberst (bis 15. Juli 1957 Chef der Deutschen Volkspolizei; abgeschafft zum 1. Mai 1990) |
Generaloberst | Admiral | ||
| Armeegeneral (seit 1984 Dienstgrad des Ministers des Inneren und Chef der Deutschen Volkspolizei; abgeschafft zum 1. Mai 1990) |
Armeegeneral | Flottenadmiral | ||
Anmerkungen: Die DVP verfügte über kein äußeres Äquivalent für die 1974 in NVA und Volksmarine eingeführte Dienstgradgruppe bzw. Laufbahn der Fähnriche. Obermeister der VP erhielten Fähnrichsbesoldungen bei vergleichbaren Dienststellungen.
Generalsdienstgrade führten nicht den Zusatz der VP.
Vergleiche auch: Ausbildung in den VP-Bereitschaften sowie Uniformierung und Dienstgradabzeichen der VP-Bereitschaften
Seit 1962 verfügte die DVP über eine eigene Hochschule in Berlin-Biesdorf, an der bis 1989 rund 3500 Offiziere ausbildet wurden. Daneben gab es mehrere Fachschulen. Die Kasernierten Einheiten verfügten über eigene Ausbildungseinrichtungen. Offiziere wurden zunächst bei den NVA-Landstreitkräften, ab 1963 an der Offizierschule und ab 1971 an der Offiziershochschule – Bereitschaften – in Dresden-Wilder Mann ausgebildet. Die Unterführer auf Zeit an der Unterführerschule in Liegau bzw. nach Verlegung in Dresden bis zu ihrer Auflösung.
Die Volkspolizei verfügte zuletzt über rund 80.000 hauptamtliche Polizisten und 177.500 „Freiwillige Helfer“. Von den sogenannten Abschnittsbevollmächtigten wurden z. B. die Hausbücher kontrolliert. Über die Personenkennzahl (PKZ) konnte die DVP wie auch das MfS über jeden Bürger alle in diversen Datenbanken gespeicherten Informationen erhalten.
Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3. Oktober 1990 ging die Polizeihoheit an die neu gebildeten Bundesländer über, etwa 40 Prozent der DVP-Angestellten mussten aus dem Dienst ausscheiden.
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