Die geringe Anzahl deutscher Kolonien – offiziell als Deutsche Schutzgebiete bezeichnet – am Ende des Ersten Weltkrieges und der Kolonialzeit begründet sich aus der Tatsache, dass Deutschland erst im 19. Jahrhundert mit der Kolonialisierung begann. Während andere europäische Mächte bereits ab dem 15. Jahrhundert begannen, Kolonien in Übersee zu gewinnen, traten die deutschen Länder bis dahin aus den verschiedensten Gründen nicht als Kolonialmacht in Erscheinung. Nur Brandenburg-Preußen bemühte sich Ende des 17. Jahrhunderts um einen überseeischen Kolonialbesitz und -handel.
Ausgewanderte Deutsche gründeten in Übersee Siedlungen, die bisweilen als deutsche Kolonien bezeichnet werden.
→ Hauptartikel: Klein-Venedig
Die Welser-Kolonie (auch Klein-Venedig) war ein Handelsstützpunkt in Venezuela, den Karl V. dem Augsburger Patriziergeschlecht der Welser von 1528 bis 1556 verpfändet hatte. Hierbei handelte es sich allerdings nicht um eine Kolonie im staatsrechtlichen Sinne.
→ Hauptartikel: Hanauisch Indien
1669 vereinbarten die Niederländische Westindien-Kompanie und die Grafschaft Hanau in einem Vertrag, dass die Grafschaft ein Gebiet von 3000 Quadratmeilen zwischen Orinoco und Amazonas in Niederländisch-Guayana als Lehen erhält. Das Projekt scheiterte jedoch nicht zuletzt an finanziellen Mitteln.
→ Hauptartikel: Kurländische Kolonisierung Amerikas
Das Herzogtum Kurland unterhielt kurzzeitig von 1654-1659 und von 1660-1693 eine Kolonie auf Tobago, genannt Neukurland. Bereits zuvor waren drei Siedlungsversuche 1637, 1639 und 1642, zuletzt mit 300 Mann am Widerstand der Einwohner, gescheitert. Das Interesse verlagerte sich daraufhin nach Afrika. 1651-1661 war die Festung Fort Jacob, benannt nach Herzog Jakob, auf James Island am Gambia-Fluss in kurländischem Besitz.
→ Hauptartikel: Groß Friedrichsburg, Brandenburgisch-Afrikanische Compagnie
Im Jahr 1682 sandte Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg eine Expedition aus, um die erste brandenburgische Kolonie in Afrika zu gründen. Ein Jahr später wurde am Kap der drei Spitzen der brandenburgische rote Adler im heutigen Ghana gehisst und erste „Schutzverträge“ mit Häuptlingen abgeschlossen. Außerdem wurde der Grundstein für die Festung Groß Friedrichsburg gelegt.
Gehandelt wurde in den brandenburgischen Kolonien vor allem mit Sklaven, Gummi, Elfenbein, Gold und Salz. Für den Sklavenhandel pachtete der Kurfürst den karibischen Stützpunkt St. Thomas von Dänemark.
Nach einer kurzen florierenden Phase setzte ab 1695 ein allmählicher Niedergang der Kolonien ein. Gründe dafür lagen in den nur begrenzten finanziellen und militärischen Mitteln, über die Brandenburg-Preußen verfügte. Der Enkel Friedrich Wilhelms, König Friedrich Wilhelm I. in Preußen, hatte keinerlei persönliche Beziehungen oder Neigungen zu Marine und Kolonien und konzentrierte sich eher auf den Ausbau der preußischen Armee, für die der Großteil der finanziellen Ressourcen des preußischen Staates aufgewendet wurden. So verkaufte der König mit den Staatsverträgen von 1717 und 1720 seine afrikanischen Kolonien an die Niederländische-Westindien Compagnie für 7.200 Dukaten und 12 „Mohren“.
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Die brandenburgischen Kolonien waren:
→ Hauptartikel: Österreichische Kolonialpolitik
Da die habsburgischen Kronlande vor 1804 kein eigenes Kaisertum darstellten, waren auch die österreichischen Kolonien in Asien und Afrika formal Kronkolonien des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.
Schon 1864, nach dem Deutsch-Dänischen Krieg, boten die Dänen vergeblich den Deutschen Dänisch-Westindien an, um den vollständigen Verlust Schleswigs zu verhindern. Auch der französische Kompensationsvorschlag, nach dem Deutsch-Französischen Krieg anstatt Elsass-Lothringen die französische Kolonie Cochinchina zu übernehmen, konnte Otto von Bismarck und die Mehrheit der Abgeordneten des Reichstags des Norddeutschen Bundes 1870 nicht begeistern und wurde abgelehnt.
Nach der Reichsgründung von 1871 spielte die Kolonialpolitik in Deutschland zunächst nur eine untergeordnete Rolle. Insbesondere Reichskanzler Bismarck lehnte territoriale Erwerbungen in Übersee ab, da er im Zusammenhang mit Kolonialerwerb nur geringe wirtschaftliche Vorteile, jedoch erhebliche politische Störungen erwartete.
Im Laufe der 1870er Jahre gewann die Kolonialpropaganda in Deutschland allerdings zunehmend an Öffentlichkeitswirksamkeit. 1873 wurde die „Afrikanische Gesellschaft in Deutschland“ gegründet, die ihre Hauptaufgabe in der geographischen Erkundung Afrikas sah. 1882 kam es zur Gründung des Deutschen Kolonialvereins, der sich als Interessenverein für die Kolonialpropaganda sah. 1884 entstand die konkurrierende Gesellschaft für Deutsche Kolonisation, die sich die praktische Kolonisation zum Ziel setzte. Beide Vereine fusionierten 1887 zur Deutschen Kolonialgesellschaft.
Das Jahr 1884 markiert den eigentlichen Beginn der deutschen Kolonialpolitik. Otto von Bismarck stellte nach englischem Vorbild mehrere Besitzungen deutscher Kaufleute unter den Schutz des Deutschen Reichs. Damit nutzte er eine Phase außenpolitischer Entspannung zum Beginn des „kolonialen Experiments“, dem er selbst allerdings weiterhin skeptisch gegenüberstand. Als wesentliches Motiv für Bismarcks Kehrtwende lässt sich vor allem das „Kolonialfieber“ in der deutschen Bevölkerung anführen: Bismarck hoffte, sowohl seine eigene Position zu stärken als auch die kolonialfreundliche Nationalliberale Partei vor der Reichstagswahl 1884 zu unterstützen. Außerdem hoffte man den Auswanderungsstrom nach Amerika in diese Kolonien umzulenken. Wirtschaftliche, soziale und nationale Motive dürften eher nachrangig gewesen sein.
Zunächst wurden die vom Bremer Kaufmann Adolf Lüderitz erworbenen Besitzungen an der Bucht von Angara Pequena („Lüderitzbucht”) im April 1884 als Deutsch-Südwestafrika unter den Schutz des Deutschen Reichs gestellt. Im Juli folgten Togoland und die Besitzungen von Adolph Woermann in Kamerun, im Februar 1885 das von Carl Peters und dessen „Gesellschaft für deutsche Kolonisation“ erworbene ostafrikanische Gebiet und im April erwarben die Brüder Denhardt schließlich noch Wituland. Mit der Übernahme von pazifischen Gebieten, Nord-Neuguinea (Kaiser-Wilhelms-Land) und der davor gelegenen Inselgruppe (Bismarck-Archipel) im Mai 1885 war die erste Phase deutscher Kolonialpolitik abgeschlossen.
Bismarcks Politik sah vor, privaten Organisationen durch die staatlichen Schutzbriefe den Handel und die Verwaltung der jeweiligen Deutschen Schutzgebiete zu übertragen. Die staatliche Intervention sollte auf ein finanzielles und organisatorisches Mindestmaß reduziert werden. Diese Strategie scheiterte allerdings innerhalb weniger Jahre: Aufgrund der schlechten finanziellen Situation in fast allen „Schutzgebieten“ sowie der teilweise prekären Sicherheitslage waren Bismarck und seine Nachfolger gezwungen, alle Kolonien direkt und formell der staatlichen Verwaltung des Deutschen Reiches zu unterstellen.
Nach 1885 wandte sich Bismarck wieder vom Kolonialgedanken ab und setzte seine politischen Prioritäten bei der Beziehungspflege mit den Großmächten England und Frankreich fort. Die Kolonien dienten ihm in diesem Zusammenhang auch als Verhandlungsmasse. So wurde bei der Kongokonferenz 1884/85 in Berlin Afrika unter den Großmächten aufgeteilt und 1890 verzichtete das Deutsche Reich im von Bismarck maßgeblich vorbereiteten Helgoland-Sansibar-Vertrag auf Deutsch-Witu, um einen Ausgleich mit England zu erreichen.
Unter Kaiser Wilhelm II. versuchte Deutschland durch Gründung weiterer Handelsvertretungen seinen Einfluss als Kolonialmacht auszubauen. Die wilhelminische Ära steht für eine schwärmerisch-expansionistische Politik und eine forcierte Aufrüstung, insbesondere der Kaiserlichen Marine, und strebte einen „Platz an der Sonne“ (der spätere Reichskanzler von Bülow, 1897) für die „zu spät gekommene Nation“ an, womit nicht zuletzt auch der Besitz von Kolonien gemeint war. Diese Politik des nationalen Prestiges befand sich in scharfem Kontrast zu Bismarcks eher pragmatisch begründeten Kolonialpolitik von 1884/1885.
In der Zeit Wilhelm II. gelang jedoch nur noch der Erwerb weniger Gebiete. 1888 beendete das Reich auf dem mittelpazifischen Nauru den Stammeskrieg und annektierte die Insel. 1898 kam die chinesische Stadt Kiautschou/Tsingtau, 1899 die mikronesischen Inseln der Karolinen, Marianen und Palau im Mittelpazifik sowie Samoa im Südpazifik hinzu. Eine von manchen Kolonialpropagandisten angestrebte koloniale Neuordnung Afrikas fand nicht statt. Die Ausnahme stellte hier der Erwerb eines Teils des französischen Kongogebiets für Kamerun im Zuge der Zweiten Marokkokrise von 1911 dar.
In Witzenhausen wurde 1898 die Deutsche Kolonialschule (Tropenschule) gegründet, um Menschen für eine Übersiedlung in die Kolonien landwirtschaftlich auszubilden. Die Nachfolgeeinrichtungen bilden heute einen Nebenstandort der Universität Kassel.
Nach einer Viehseuche im Jahr 1897 in Deutsch-Südwestafrika hatten die Herero ihre überlebenden Viehbestände weit über das deutsche Kolonialgebiet verteilt. Diese Weideflächen waren zuvor jedoch an Großgrundbesitzer verkauft worden, welche nun das Vieh der Herero für sich beanspruchten. 1904 eskalierte die Situation schließlich zu einem Aufstand, dem die personalschwache Schutztruppe der Kolonie nicht gewachsen war. Die Reichsregierung entsandte daraufhin ein Marineexpeditionskorps und später Verstärkungen der Schutztruppe. Mit insgesamt etwa 15.000 Mann unter Generalleutnant Lothar von Trotha wurde der Aufstand der Herero im August 1904 in der Schlacht am Waterberg niedergeschlagen. Die in die Wüste geflohenen Hereros ließ von Trotha mitsamt ihrer Familien dort verdursten und erließ den sogenannten Vernichtungsbefehl, der Überlebende in die Wüste zurücktrieb. Damit begann eine Phase des Völkermords, die bis 1908 35 bis 80 Prozent des Hererovolkes, bis zu 80.000 Menschen, ihr Leben kostete, ebenso wie mit 10.000 Opfern rund die Hälfte der Nama starben. Letztere hatten sich dem Aufstand angeschlossen, als sie vom Vorgehen der Deutschen gegen die Herero erfuhren.
Auch in Deutsch-Ostafrika kam es 1905/06 zum sogenannten Maji-Maji-Aufstand, bei dem geschätzte 100.000 Einheimische umkamen. Die Ablehnung eines Nachtragshaushaltes für eine weitere Unterstützung der Kolonialkriege führte Ende 1906 zur Auflösung des Reichstages und zu Neuwahlen.[1] Die Reichstagswahl von 1907 (die sogenannten „Hottentottenwahlen“) sollte über die Zukunft der Kolonien entscheiden. Ab sofort erhielten die Einheimischen bessere medizinische Versorgung, und die Prügelstrafe wurde abgeschwächt.
Siehe auch: Herero- und Maji-Maji-Aufstand
→ Hauptartikel: Erster Weltkrieg an Kolonialschauplätzen
Bei Kriegsausbruch 1914 hoffte man in den kriegsungerüsteten deutschen Kolonien die Einhaltung des Beschlusses der Kongo-Konferenz von 1885, der alle Kolonialstaaten zur Handelsfreiheit und friedlichen Lösung kolonialer Probleme in Afrika verpflichte. Doch nur wenige Tage nach dem deutschen Kriegseintritt begann ein hoffnungsloser Widerstand der deutschen Truppen. Bis Ende 1914 waren Togoland, Deutsch-Neuguinea, Samoa und Kiautschou in die Hände der Alliierten gefallen.
Die 5.000 Mann starke südwestafrikanische Schutztruppe ergab sich Juli 1915 gegen die zehnmal so starken südafrikanischen Unionstruppen. In die Kolonie Kamerun schickten die Briten und Franzosen insgesamt 19.000 Soldaten und 24 Kriegsschiffe. Trotzdem ergaben sich die letzten Kompanien erst im Februar 1916. Nur in Deutsch-Ostafrika blieben die 15.000 Soldaten, darunter 11.000 afrikanische Askaris, unter Führung von Oberstleutnant Paul von Lettow-Vorbeck bis zur deutschen Kapitulation 1918 unbesiegt. Als man in Deutschland noch an einen sicheren Sieg glaubte, wurden sogar Pläne für ein geschlossenes Deutsch-Mittelafrika geschmiedet. Es sollte sich vom Niger bis zur Kalahari-Wüste erstrecken und auch Angola, Mosambik, Belgisch-Kongo und weite Teile Französisch-Äquatorialafrikas miteinschließen. Nach der Niederlage 1918 verlor Deutschland durch den Versailler Vertrag offiziell alle Kolonien. Die Alliierten teilten die Kolonien unter sich auf:
Wie bei vielen anderen Kolonien wurden vor der Hissung der deutschen Flagge ein „Schutzvertrag“ mit den Einheimischen abgeschlossen. Oftmals wussten die Bewohner nicht, was sie unterschrieben beziehungsweise welche Folgen daraus resultierten.
Die deutschen Herrscher führten in ihren Kolonien strenge Bürokratie und bestraften die Einheimischen bei Regelverstoßen relativ hart. Vor allem diese „Prügelkultur“ führte dazu, dass die deutsche Kolonialzeit heute oft negativ in Erinnerung ist. In erster Linie fällt der „Eroberer“ und erste „Kaiserliche Kommissar“ Deutsch-Ostafrikas Carl Peters durch sein besonders brutales Vorgehen bei der afrikanischen Bevölkerung in der Geschichte Tansanias auf. Er wurde deshalb 1897 seines Amtes enthoben.
Das kleine Fischerdorf Tsingtao auf der Liautung-Halbinsel im deutschen Pachtgebiet an der Bucht von Kiautschou wurde als eine der modernsten Städte Chinas ausgebaut. Trotzdem galten auch hier die Deutschen als arrogant, und es entstand ihnen gegenüber dieselbe Abneigung wie gegenüber allen anderen westlichen Kolonialherren in China. Der Geheimbund der „Boxer“ wendete sich gegen alles Fremde, besonders gegen christliche Missionare. Es kam zu blutigen Ausschreitungen, auch der deutsche Gesandte in Peking, Klemens von Ketteler, wurde ermordet. Um den darauf folgenden Boxeraufstand im Jahr 1900 niederzuschlagen, ließ neben sieben weiteren Großmächten auch Kaiser Wilhelm II. ein Expeditionskorps zusammenstellen und forderte in seiner „Hunnenrede“ ein besonders hartes Eingreifen zur Niederschlagung des Aufstandes.
Die Verwaltung aller „Schutzgebiete“ sollte zunächst in den Händen kaufmännischer Gesellschaften liegen. Doch nur in Ostafrika, Neuguinea und den Marshallinseln ist dieses System voll angewandt worden. Seit 1899 befanden sich alle „Schutzgebiete“, mit Ausnahme der Marshallinseln (seit 1906 auch diese), unter direkter Verwaltung des Deutschen Reiches. An ihrer Spitze standen Gouverneure, denen Kanzler (zur Vertretung und Rechtspflege), Sekretäre und sonstige Beamte beigegeben waren. Die Stationen wurden durch Bezirkshauptmänner verwaltet. Dazu kamen Schutztruppen (in Deutsch-Ostafrika, Kamerun und Deutsch-Südwestafrika), militärisch organisierte Polizeitruppen und nach dem Vorbild der Konsulargerichte geschaffene Schutzgebietsgerichte. Die oberste Instanz war das Reichsgericht in Leipzig.
Kaiser-Wilhelms-Land, der Bismarck-Archipel, die deutschen Samoa-Inseln, die Karolinen, Palau-Inseln und die deutschen Ladronen (sowie seit 1906 die Marschallinseln einschließlich der Providence- und Brown-Inseln) wurden zu einem Gouvernement Deutsch-Neuguinea vereinigt.
Die oberste Leitung der „Schutzgebiete“ lag zwischen 1890 und 1907 in den Händen der Kolonialabteilung, die dem Reichskanzler unterstand. 1907 wurde ein Reichskolonialamt geschaffen und Bernhard Dernburg zum Staatssekretär ernannt. An der Spitze der Kolonialabteilung standen nacheinander als Direktoren:
Der Kolonialabteilung wurde gemäß kaiserlichem Erlass vom 10. Oktober 1890 der Kolonialrat zur Seite gestellt, in dem Vertreter der Kolonialgesellschaften und vom Reichskanzler berufene Sachverständige vertreten waren.
Wirtschaftlich gesehen waren die deutschen Kolonien ein Verlustgeschäft, lediglich Togoland erwirtschaftete einen geringen Überschuss. Der Lieferumfang der Produkte, die man aus den Kolonien in das Deutsche Reich importierte, deckte meist nur einen sehr geringen Teil des Inlandsbedarfs. Sie konnten die Stellung des Deutschen Reiches auf dem Weltmarkt, abgesehen von Kupfer und Diamanten aus Deutsch-Südwestafrika, weder stärken noch nachhaltig verändern. Die Kolonien bildeten daher keine Konjunkturstütze. Darüber hinaus verschlangen die Aufwandskosten für die Kolonialverwaltung und die Niederschlagung von Unruhen hohe Summen. Privatwirtschaftlich gesehen, konnten Investoren jedoch, abgesehen von den hohen Investitionen zu Beginn, große Gewinne verzeichnen.[2]
Auch die Hoffnung, den Strom deutscher Arbeitswanderung in die Kolonien lenken zu können, erfüllte sich nicht. 1914 lebten nicht mehr als 25.000 Deutsche in den Kolonien. Als die deutschen Kolonien nach dreißig Jahren Investitionen langsam wirtschaftlich rentabel wurden, begann der Erste Weltkrieg, der das Ende der deutschen Kolonialzeit mit sich brachte.
Durch den Versailler Vertrag mussten alle Deutschen in den Kolonien das Land verlassen mit Ausnahme von Deutsch-Südwestafrika, in dem heute noch deutsche Siedler zu Hause sind (siehe auch Deutschnamibier). Schon in der Weimarer Republik wurden wieder Stimmen laut, die sich die Kolonien zurückwünschten, unter ihnen Konrad Adenauer. Die meisten Deutschen fühlten sich keineswegs schuldig und viele sahen die Übernahme der Kolonien durch die Alliierten als Diebstahl („Koloniale Schuldlüge“) an, vor allem nachdem der südafrikanische Premierminister Louis Botha ausnahmslos alle Behauptungen, die von den Alliierten während des Krieges über die Deutschen als Kolonialherren aufgestellt wurden, als haltlos und erfunden bezeichnete. Mit dem Ende der Zwanziger sahen die meisten Deutschen die Kolonialfrage aber wieder nüchtern an.
Viele, die allerdings immer noch die Rückgabe der Kolonien forderten, sahen mit der Machtübernahme Adolf Hitlers neue Hoffnungen. So fand die neue Regierung bei der Kolonialbewegung Unterstützung, denn Hitler erschien ihnen als der Garant für eine Expansion Deutschlands.
Mit Kolonialschulen sollte die Bevölkerung für neue Kolonien vorbereitet werden. Als Großbritannien 1937 ein Bündnis mit Deutschland ablehnte, forderte Hitler offen Kolonien für Deutschland.
1938 brach das Katapultschiff Schwabenland auf, um Gebietsansprüche auf der Antarktis geltend zu machen. Dabei wurden aus der Luft Hakenkreuz-Pfeile auf die Eiswüste abgeworfen (siehe auch Neuschwabenland).
Für Afrika wurde wieder die Idee von Deutsch-Mittelafrika aufgegriffen. Die Nationalsozialisten planten außerdem, alle Juden nach Madagaskar zu deportieren. Der Madagaskar-Plan wurde jedoch nie umgesetzt. Stattdessen wurde die Umsetzung der Vernichtung der europäischen Juden forciert.
In den nach einem gewonnenen Krieg zu erwerbenden Kolonien sollte eine strikte Trennung zwischen so genannten „Ariern“ und Schwarzen eingeführt („Rassenhygiene“) und die Einheimischen als Arbeitskräfte in Reservaten eingesperrt werden.
Insgesamt ist aber festzustellen, dass in der Zeit des Nationalsozialismus der Gedanke an eine Wiederaufnahme von Überseekolonisation zugunsten einer kontinentalen Expansion nach Ost- und Südosteuropa aufgegeben war, und zwar im Anschluss an Forderungen, die im Umfeld der Alldeutschen Bewegung ab den 1890er Jahren auf eine „Wiederbelebung“ des so genannten deutschen Dranges nach Osten setzten. In diesem Sinne hatten bereits Friedrich List, Paul de Lagarde, Constantin Frantz oder Friedrich Ratzel für Grenzkolonisation als für Deutschland aussichtsreichste und gewinnbringendste Kolonisationsform geworben. Winfried Speitkamp schrieb 2005, dass seit Mitte der 1920er Jahre deutlich war, „dass Hitler vornehmlich an einer Expansion in Osteuropa interessiert war, und 1931 erweckte er in einem Interview mit einer englischen Zeitung den Eindruck, er wolle dafür auf Überseekolonien verzichten“. Mit dem Krieg im Osten sei dann längst klar gewesen, „dass für die Nationalsozialisten der Raumgewinn im Osten absolute Priorität hatte“.[3]
Europäische Kolonialmächte des Spätmittelalters
Genua | Venedig
Europäische Kolonialmächte der Neuzeit
Belgien | Dänemark | Deutsches Reich | Frankreich | Italien | Niederlande | Portugal | Russland | Spanien | Vereinigtes Königreich / England
Außereuropäische Kolonialmächte der Neuzeit
Japan | Vereinigte Staaten
Deutsch-Neuguinea | Deutsch-Ostafrika | Deutsch-Südwestafrika | Deutsch-Witu | Deutsch-Kamerun | Kiautschou (Pachtgebiet) | Deutsch-Samoa | Togoland
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