Brennerei


Die Brennerei in Pentenried, errichtet Anfang des 20. Jahrhunderts

Eine Brennerei, oft auch Destille oder Destillerie genannt, dient der Herstellung von stark alkoholhaltigen Spirituosen aus nur schwach alkoholhaltigen Ausgangsstoffen. Die Aufkonzentrierung des Alkohols erfolgt nach dem Prinzip der Destillation, in diesem Zusammenhang spricht man jedoch stets vom Brennen. Als Brennerei oder Destillerie wird sowohl das Gebäude, in dem die benutzten Apparaturen stehen, als auch das betreffende Unternehmen bezeichnet.

Meist wird in einer Brennerei nicht nur gebrannt, sondern es werden alle Schritte der Spirituosenherstellung durchgeführt. Dies sind:

  • Annahme der gelieferten Rohstoffe, Qualitätskontrolle, Lagerung
  • Verarbeitung zur Maische,
  • Vergärung des Zuckers in der Maische zum Alkohol
  • das Brennen der Maische,
  • Lagerung des Destillats zur Reifung,
  • das Verdünnen auf Trinkstärke, filtrieren,
  • Abfüllung und Vertrieb.

Der Betrieb einer Brennerei unterliegt der Brennereiordnung[1], einer Anlage zum Branntweinmonopol.

Brennereitypen gemäß dem Steuerrecht

Spirituosen werden mit der Branntweinsteuer belegt. Ihr Umfang wird je nach Anlage unterschiedlich ermittelt.

Brennereitypen gemäß dem Produkt oder dem Rohstoff

Die Liste könnte beliebig für alle Spirituosen weitergeführt werden.

Einzelnachweise

  1. bundesrecht.juris.de, Brennereiordnung (Anlage zur Branntweinmonopolverordnung), abgerufen am 30. November 2007






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