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Die Deckung ist die Menge der Werte, aus denen eine Forderung zwangsweise bezahlt werden kann. Wird ein Wert als Deckung benutzt, so spricht man auch davon, dass er belastet ist. Bankgarantie und Bürgschaft können also Deckungen sein und auf einem Avalkonto geführt werden. Generell sind Forderungen gegen natürliche oder juristische Personen neben den jeweils sonst angegebenen Deckungen auch durch ihr jeweils haftendes Vermögen gedeckt. Bei juristischen Personen ist in Deutschland die Deckung oft nicht höher als das Mindeststammkapital von 25000 €. Bei Privatpersonen haftet das gesamte Privatvermögen sowie ein Großteil des zukünftigen Einkommens in den nächsten 7 Jahren.
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Eine Bürgschaft ist eine Form der Deckung, in der ein Bürge erklärt, für einen Schuldner zu zahlen, wenn dieser zahlungsunfähig ist. Sie ist aus Sicht des Gläubigers vergleichbar mit einer Unterschrift unter einen Wechsel, jedoch erhält oft der Bürge, wenn er eine Privatperson ist, keine angemessene Zahlung für das Tragen des Risikos (beim Wechsel erhält er Waren im Wert des Wechsels).
Viele Kreditverträge sind mit Lohn, Lohnersatz- und Sozialleistungen des Schuldners oder einem großen Teil davon gedeckt. Kann oder will der Schuldner dem Gläubiger nicht mehr zahlen, so kann der Gläubiger direkt beim Arbeitgeber pfänden. Bei solchen Kreditverträgen wird also effektiv zukünftiges Einkommen belastet.
Bei Hypothekenkrediten ist die Deckung ein Gebäude oder Grund und Boden. Ist der Schuldner zahlungsunfähig, so kann der Gläubiger die Versteigerung erwirken; aus dem Versteigerungserlös wird die Forderung bezahlt.
Der Wechsel hat eine besondere Form der Deckung: jeder, der auf der Rückseite des Wechsels unterschreibt, verpflichtet sich, in der genannten Höhe Geld zu zahlen, wenn alle vorherigen Unterzeichner nicht zahlungsfähig sind. Das heißt:
Somit ist die Deckung des Wechsels die Anzahl der Unterzeichner mal die genannte Höhe hoch. Ein Wechsel mit genügend Unterschriften, in der Regel mindestens 3, gilt als sicher. Aus diesem Grund werden solche Wechsel oft als werthaltiges Zahlungsmittel akzeptiert. Wechsel sind aber oft nur unter Händlern verbreitet.
Das Bankkonto hat eine recht differenzierte Deckung:
Bankkonten sind als Geldsurrogat oft recht schlecht gedeckt, da folgende Fälle häufig eintreten:
Bei Aktien ist die Deckung die Aktiva der Aktiengesellschaft abzüglich der Nicht-Aktien-Passiva der Aktiengesellschaft.
Neben der hier beschriebenen rechtlichen Deckung gibt es beim Geld in seiner Eigenschaft als Zahlungsmittel auf dem Markt eine wirtschaftliche Deckung. Diese besteht in den gegen Geld zu erwerbenden Waren oder Dienstleistungen. Nimmt beispielsweise die Gesamtmenge der zum Erwerb angebotenen Waren und Dienstleistungen in einem Währungsraum bei gleich bleibender Geldmenge ab, so schwindet die wirtschaftliche Deckung der betreffenden Währung und damit ihre Kaufkraft. Es herrscht Inflation. Ohne wirtschaftliche Deckung ist Geld nichts wert.
Im Zahlungsverkehr spricht man davon, dass vorgelegte Schecks, Lastschriften und Wechsel gedeckt sind, d.h. das Guthaben oder die freien Kontokorrent-Linien ausreichen, damit die Buchung erfolgen kann. Ist das Konto nicht gedeckt, so platzt der Scheck.
Im Versicherungsgeschäft spricht man davon, dass konkrete Risiken durch den Versicherungsvertrag gedeckt sind, wenn die Versicherung für entsprechende Schäden haftet. Der Deckungsstock stellt bei Versicherungen das Sicherungsvermögen dar, dass die Anlagebeträge der Versicherungskunden abdeckt.
Auch im Bereich des Wertpapiergeschäftes wird der Begriff der Deckung verwendet. Für Covered Bonds wie Pfandbriefe besteht ebenfalls ein Deckungsstock, der exklusiv zur Absicherung der Wertpapierinhaber dient.
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