Creative Commons (englisch, „schöpferisches Gemeingut, Allmende“) ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die im Internet verschiedene Standard-Lizenzverträge veröffentlicht, mittels derer Autoren an ihren Werken, wie zum Beispiel Texten, Bildern, Musikstücken usw., der Öffentlichkeit Nutzungsrechte einräumen können. Anders als etwa die von der Freie-Software-Gemeinde bekannte GPL sind diese Lizenzen jedoch nicht auf einen einzelnen Werkstyp zugeschnitten, sondern für beliebige Werke anwendbar, deren Schutz sich aus dem Urheberrecht ableiten lässt. Ferner gibt es eine starke Abstufung der Freiheitsgrade: von Lizenzen, die sich kaum vom völligen Vorbehalt der Rechte unterscheiden, bis hin zu Lizenzen, die das Werk in die Public Domain stellen, das heißt, bei denen auf das Urheberrecht so weit wie möglich verzichtet wird.
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Idee, Prinzip und Konzept von Creative Commons wurden 2001 in den USA entwickelt, maßgeblich von Lawrence Lessig, Rechtsprofessor an der Stanford Law School. Den traditionellen eher restriktiven Urheberrechten wird ein Modell gegenüber gestellt, das sich an den Grundwerten von Offenheit und Teilhabe orientiert. Kreativen, Kultur- und Medienschaffenden sowie Wissenschaftlern wird damit ein Werkzeug zur Verfügung gestellt, um selbst bestimmen zu können, was sie mit ihren Werken machen und wie sie diese verwerten wollen. Mit modulartigen Lizenzen unter dem Motto „some rights reserved“ – zwischen strengem Copyright „all rights reserved“ und public domain „no rights reserved“ – können Urheber bestimmen, unter welchen rechtlichen Bedingungen sie ihre Werke veröffentlichen und weiter verwendbar machen wollen.
Im Rahmen der Initiative wurden mehrere Open-Content-Lizenzen entwickelt, die sich zunächst vor allem auf das Copyright der Vereinigten Staaten bezogen. Inzwischen werden jedoch auch auf andere Rechtssysteme zugeschnittene Lizenzen entwickelt. Der Stand der Anpassung an das deutsche Recht ist unter Creative Commons International: Germany dokumentiert; Legal Project Lead für den deutschen Rechtsraum sind seit Februar 2007 die Europäische EDV-Akademie des Rechts und das Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes. Public Project Lead und damit verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit und Communitybuilding in Deutschland ist die Berliner Agentur newthinking communications. Creative Commons Austria ist im Aufbau, ebenso Creative Commons Switzerland.
Bei der Suche nach einer passenden Lizenz für Weiterverwertung konnte man sich ursprünglich drei Entscheidungsfragen stellen lassen:
Daraus ergaben sich zwölf Lizenzmöglichkeiten. Antwortete man mit „nein“ auf die erste Frage und auf die zweite und dritte mit „ja“, so gibt man sein Werk in die Public Domain. Antwortet man auf die erste und zweite Frage mit „ja“ und auf die dritte mit „nur bei Verwendung derselben Lizenz“, erhält man etwas sehr Ähnliches zur GPL.
Die Frage nach der Nennung des Urhebers wurde mit der Version 2.0 der Lizenzen abgeschafft – die Nennung ist jetzt immer Pflicht.
| Icon | Kurzform | Name des Moduls | Erklärung (stark verkürzt) |
|---|---|---|---|
| by | Namensnennung | Der Name des Autors muss genannt werden. | |
| nc | Nicht kommerziell | Das Werk darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden, womit nach EU-Recht auch der Verkauf zum Selbstkostenpreis verboten wird. | |
| nd | Keine Bearbeitung | Das Werk darf nicht verändert werden. | |
| sa | Weitergabe unter gleichen Bedingungen | Das Werk muss – auch nach Veränderungen – unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden. |
| Icons | Kurzform | Bedeutung | Lizenzbedingungen (Unported) | Lizenzbedingungen (Deutschland) |
|---|---|---|---|---|
| by | Namensnennung | Version 3.0 | Version 3.0 | |
| by-sa | Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen (ähnlich zur GFDL, allerdings derzeit noch inkompatibel) |
Version 3.0 | Version 3.0 | |
| by-nd | Namensnennung, keine Bearbeitung | Version 3.0 | Version 3.0 | |
| by-nc | Namensnennung, nicht kommerziell | Version 3.0 | Version 3.0 | |
| by-nc-sa | Namensnennung, nicht kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen | Version 3.0 | Version 3.0 | |
| by-nc-nd | Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung | Version 3.0 | Version 3.0 |
| Icons | Kurzform | Bedeutung | Lizenzbedingungen |
|---|---|---|---|
| Sampling Plus | Namensnennung, abgeleitete Werke nur in Form von Sampling oder Mashups erlaubt | Version 1.0 | |
| NonCommercial Sampling Plus | Namensnennung, abgeleitete Werke nur in Form von Sampling oder Mashups erlaubt, nicht kommerziell | Version 1.0 | |
| Music Sharing | Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung | Version 3.0 |
Die Sampling-Lizenzen (angepasst für die Vereinigten Staaten und Brasilien) wurden in Zusammenarbeit mit Gilberto Gil, Minister für Kultur in Brasilien und bekannter Musiker, entwickelt.
Die Nutzung zu Werbezwecken wird von allen drei Varianten ausgeschlossen.
Die Music-Sharing-Lizenz ermöglicht Musikern, ihre eigene Musik, für die sie das Copyright behalten, zum Herunterladen, zum Dateitauschen und für Webcasting freizugeben, nicht aber zum Verkauf, zur Erweiterung oder um sonst irgendeinen kommerziellen Nutzen daraus zu ziehen.
Die neueste Lizenz ist die „Developing Nations License“, welche Entwicklungsländern Veränderungen und Verarbeitungen (Derivate) jeder Art erlaubt. Entwicklungsländer sind in diesem Zusammenhang solche, die von der Weltbank nicht als „high-income economy“ eingestuft werden. Benutzer aus Industriestaaten sind von diesen Rechten ausgeschlossen, ihnen steht nur das Leserecht zu. (gilt als eingestellt)
In neueren Lizenzen ist eine Namensnennung (cc-by) zwingend notwendig. In älteren Lizenzen (Version 1.0) war das noch nicht so. Weiter wurden die Lizenzen eingestellt, die nicht-kommerzielle Kopien verbieten. Dazu gehören die Sampling und die DevNations Lizenz.
Diese Lizenzen sind weiterhin gültig. Neue Werke sollten jedoch nicht mehr unter diesen Lizenzen lizenziert werden.[1]
| Icons | Kurzform | Bedeutung | Lizenzbedingungen | Grund für die Einstellung |
|---|---|---|---|---|
| nd | Keine Bearbeitung | Version 1.0 | keine Nachfrage | |
| nd-nc | keine Bearbeitung, nicht kommerziell | Version 1.0 | keine Nachfrage | |
| nc | Nicht kommerziell | Version 1.0 | keine Nachfrage | |
| nc-sa | Nicht kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen | Version 1.0 | keine Nachfrage | |
| sa | Weitergabe unter gleichen Bedingungen (ähnlich zur GPL, allerdings inkompatibel) | Version 1.0 | keine Nachfrage | |
| DevNations | Namensnennung erforderlich, gilt nur in Entwicklungsländern | Version 2.0 | keine Nachfrage, erlaubt keine globale nicht-kommerzielle Vervielfältigung | |
| Sampling | Namensnennung erforderlich, verbietet Vervielfältigen des Werkes, Wiederverwendung von Teilen des Werkes (bei Film oder Musik) oder als Teil eines neuen Werkes (bei Bildern) erlaubt | Version 1.0 | keine Nachfrage, erlaubt keine globale nicht-kommerzielle Vervielfältigung |
Die Lizenzbedingungen der gewählten Creative-Commons-Lizenz werden in drei Dokumenten bereitgestellt:
Es wird ein Set von verschiedenen CC-Lizenzen bereitgestellt:
Da das Urheberrecht in vielen Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt wird, existieren für viele CC-Lizenzen auf das lokale Rechtssystem zugeschnittene Versionen.
Seit dem 4. Juni 2004 existieren Lizenzversionen für Brasilien, am 11. Juni und 18. Juni folgten Umsetzungen für Deutschland und die Niederlande. Die deutschen Creative Commons-Lizenzen in der Version 3.0 sind am 24. Juli 2008 erschienen.[2]
Seit dem 26. Mai 2006 ist auch eine Schweizer Version der CC-Lizenzen verfügbar.
Das derzeit größte Projekt unter Verwendung einer CC-Lizenz plant die BBC mit einem riesigen Filmarchiv – Creative Archive, das online zugänglich gemacht werden soll. Das Archiv gibt es inzwischen, aber noch ohne BBC-Inhalte. Dabei hilft Lessig beim Entwickeln des Lizenzgerüsts: Britische Fernsehgebührenzahler werden die Filme im nicht-kommerziellen Rahmen bearbeiten und weiterverteilen dürfen.[3]
Durch den Umbruch der Open-Access-Initiative, der freien Publikation von wissenschaftlichen Arbeiten im Internet, bietet der Springer-Verlag seinen Autoren die Möglichkeit ihre Werke gegen eine Pauschale von 3000 Dollar im Volltext freizuschalten und unter eine CC-Lizenz zu stellen [4].
CC+ ist ein Protokoll, das die Erteilung von zusätzlichen Rechten, die über die Creative-Commons-Lizenz hinausgehen, maschinell abhandeln kann. Das Projekt soll den Einsatz von Creative-Commons-Lizenzen im kommerziellen Bereich erleichtern. Eine Möglichkeit wäre die kommerzielle Nutzung eines nur für nicht-kommerziellen Nutzen freigegebenen Werks oder eine Implementierung des Street Performer Protocols. CC+ benutzt ccRel, ein etabliertes Verfahren zur Kennzeichnung von CC-lizenziertem Inhalt.
CC0 ist ein Protokoll zum Veröffentlichen von gemeinfreien Werken. Anwender sollen prüfen können, ob ein Werk gemeinfrei ist, oder können ihre eigenen Werke in die Gemeinfreiheit überführen. Die Version 1.0 wurde im März 2009 vorgestellt[5]. Zuvor befand sich das Projekt seit dem 16. Januar 2008 in der Beta-Phase [6]. Es ersetzt die „Public Domain Dedication and Certification“.
Neben den Lizenzen stellt Creative Commons eine besondere Möglichkeit des amerikanischen Rechts zur Verfügung: Das sogenannte „Founders’ Copyright" (gilt nur für die amerikanische CC-Lizenz). Es ist ein noch anwendbares US-Copyright der Vereinigten Staaten von 1790. Daraus folgt eine Wirkungsdauer von 14 Jahren, die um nochmals 14 Jahre verlängert werden kann. Dann gilt das Werk als gemeinfrei. (Zum Vergleich: das heutige Urheberrecht gilt lebenslang plus 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Des Weiteren gibt es in den Vereinigten Staaten für Firmen die Möglichkeit, ein Copyright über 95 Jahre zu besitzen.)[7]
Es gibt einige Kritikpunkte, aber auch Vorurteile an Lizenzen des Creative-Commons-Projektes:
Adam Curry, ein Pionier des Podcasting, veröffentlichte in der Web 2.0 Community Flickr Fotos seiner Familie unter der Lizenz „Non-commercial Share Alike (by-nc-sa)“ (nur nichtkommerzielle Zwecke). Das niederländische Boulevardmagazin Weekend verwendete die Fotos für einen Bericht über Currys 15-jährige Tochter. Am 9. März 2006 erkannte ein Gericht in Amsterdam eine Urheberrechtsverletzung und verurteilte das Magazin bei weiteren Verstößen zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro je Bild, zu zahlen an Curry. [11] Obwohl die Strafe relativ gering ausfiel, wurde erstmals die Gültigkeit von Creative Commons bestätigt (LJN: AV4204, Rechtbank Amsterdam, 334492 / KG 06-176 S).
Ein weiteres Urteil wurde in Spanien gefällt. Dort hatte die spanische Verwertungsgesellschaft Sociedad General de Autores y Editores gegen einen Barbesitzer geklagt. Da dieser aber nur Musik spielte, die unter CC-Lizenz stand, bekam er Recht (Artikel auf Deutsch und Urteil auf Spanisch). Die Rechte der Verwertungsgesellschaften erstrecken sich daher nicht auf nicht-proprietäre Inhalte.
Im August 2008 bestätigte das United States Court of Appeals for the Federal Circuit (CAFC) Verstöße gegen die Bedingungen freier Lizenzen als Urheberrechtsverletzung. (Jacobsen vs. Katzer, „JMRI Project license“). [12]
Neben den Urheberrechten ist zusätzlich noch (in Deutschland) das Recht am eigenen Bild zu prüfen. [13].
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