Eine Bundesrepublik beschreibt als Staatsform eine föderale Republik, ein Zusammenschluss (der „Bund“) mehrerer teilsouveräner Gliedstaaten. Das heißt aber nicht, dass es einem der Gliedstaaten ohne weiteres erlaubt wäre, aus einer Bundesrepublik auszutreten, was eine Bundesrepublik bzw. einen Bundesstaat von einem Staatenbund (auch Konföderation genannt) unterscheidet.
Typische Bundesrepubliken:
Historisch:
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