Als bundesfreies Gebiet wird in der Rechts-, Politik- und Verwaltungswissenschaft ein Gebiet innerhalb eines Bundesstaates bezeichnet, das zwar zum Gebiet eines seiner Gliedstaaten gehört, aber nicht zugleich auch zum Gebiet des Gesamtstaats.[1]
Der Begriff lässt sich auch auf Staatenbünde anwenden sowie überhaupt auf (bündische) Mehrebenensysteme, in denen ein Gebiet zu einem Teil (Mitgliedstaat, Element) gehört, aber nicht zum Ganzen (Bund, System).
Beispiele sind
Gegenstück zum bundesfreien Gebiet ist das bundesunmittelbare Gebiet, also ein Gebiet, das zum Gesamtstaat gehört, aber nicht zu einem seiner Gliedstaaten. Ein Beispiel dafür ist der Bundeshauptstadtbezirk Washington D. C. oder (historisch) das Reichsland Elsass-Lothringen.
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