| Staatliche Ebene | Bund |
|---|---|
| Stellung der Behörde | Bundesoberbehörde |
| Aufsichtsbehörde(n) | Bundesministerium des Innern |
| Gründung | 7. November 1950 |
| Hauptsitz | Köln, Nordrhein-Westfalen |
| Behördenleitung | Heinz Fromm, Präsident |
| Anzahl der Bediensteten | 2.503 |
| Website | http://www.verfassungsschutz.de |
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist ein deutscher Inlands-Nachrichtendienst, dessen wichtigste Aufgabe die Überwachung von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ist. Er verfügt über keine polizeilichen Befugnisse. Ein indirekter Vorläufer war in der "Weimarer Republik" der Reichskommissar für Überwachung der öffentlichen Ordnung, der von 1920 bis 1929 existierte und ebenfalls über keine polizeilichen Befugnisse verfügte, sondern die Nachrichtengewinnung über verfassungsfeindliche Bestrebungen im Deutschen Reich koordinierte.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz untersteht dem Bundesministerium des Innern und wird von einem Präsidenten geleitet. Im Jahr 2007 waren im BfV 2.503 Personen beschäftigt (2006: 2.447; 2005: 2.448). Rechtsgrundlage ist das Bundesverfassungsschutzgesetz. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt lag 2007 bei 144 Millionen Euro (2005 und 2006: 137 Mio.). [1]
Der Hauptsitz befindet sich in Köln-Volkhoven/Weiler.
Neben diesem Bundesamt, das hauptsächlich die Tätigkeit der 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz koordiniert und auswertet, aber auch selbst tätig werden kann, existieren in den Bundesländern jeweils Landesbehörden für Verfassungsschutz, die als Landesämter oder Abteilungen des Innenministeriums nicht dem BfV, sondern, wie auch die Polizei, dem jeweiligen Innenminister des betreffenden Bundeslandes unterstehen.
Inhaltsverzeichnis |
Die Aufgaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz ergeben sich aus § 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Von den Aufgaben dieses Nachrichtendienstes abzugrenzen sind die Aufgaben des Staatsschutzes, welche polizei- und ordnungsbehördlicher Natur sind.
Die Hauptaufgaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz sind das Sammeln und Auswerten von Informationen über verfassungsfeindliche und extremistische Bestrebungen. Dazu gehören unter anderem politische Aktivitäten, die aufgrund ihrer antidemokratischen Einstellungen Ansehen oder Sicherheit bzw. Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährden, wie zum Beispiel extrem links beziehungsweise rechts gerichtete Parteien oder Organisationen. Beispielsweise gerieten die als rechtsextrem eingestufte NPD oder die Vereinigung Scientology aufgrund von als verfassungsfeindlich eingestuften Aktivitäten unter Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Der Verfassungsschutz beschäftigt im Bereich der Informationsbeschaffung sogenannte V-Personen, die z. B. auch bei der NPD aktiv sind, woran letztlich das NPD-Verbotsverfahren scheiterte, weil sie aus Gründen des Quellenschutzes nicht als Zeugen im Verbotsverfahren benannt werden konnten.
Ein anderer gesetzlicher Auftrag des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist die Spionageabwehr. Das Bundesamt für Verfassungsschutz unterscheidet zwischen drei Arten der Spionage:
Ein weiteres Aufgabengebiet des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist der Geheimschutz. Unter diesem Begriff versteht man den Schutz von geheimem und vertraulichem Material des Staates und der von ihm beauftragten Industrie vor nicht-befreundeten Nachrichtendiensten (Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich, Frankreich gelten beispielsweise als „befreundet”), Interessenverbänden und Einzelpersonen, die versuchen, an solche als „VS-Vertraulich” oder höher klassifizierte Unterlagen zu gelangen.
Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, bedient sich das Bundesamt für Verfassungsschutz verschiedener Möglichkeiten zur Informationssammlung:
Den größten Teil seiner Informationen bezieht das Bundesamt für Verfassungsschutz aus öffentlichen Quellen, wie Zeitungen, Fernsehen, dem Internet, Flugblättern und ähnlichem. Zudem besuchen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz öffentliche Informationsveranstaltungen beobachteter Organisationen.
→ Hauptartikel: OSINT
Doch auch nachrichtendienstliche Mittel werden eingesetzt. So werden zum Beispiel durch das BfV Informationen von V-Personen (Quellen) gewonnen, die sich in extremistischen Kreisen bewegen. Auch die Brief- und Telefonüberwachung gehört zu den Maßnahmen des BfV. Bei der Durchführung dieser Aktionen ist es jedoch an das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G10 2001) gebunden.
Online-Durchsuchungen
Die Behörde gibt gegenüber der Öffentlichkeit keine Angaben zur Praxis der Online-Durchsuchungen. Ob grundsätzlich Online-Durchsuchungen durch Behörden nicht zulässig sind, ist umstritten.[2]
Das BfV selbst verwendet intern ein Computersystem mit dem Namen NADIS, welches noch aus den 70er Jahren stammt und veraltet ist.[3]
Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird, wie BND und MAD, im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags in Zusammenarbeit mit dem Vertrauensgremium nach § 10a II BHO, welchem die Bewilligung der geheimzuhaltenden Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste obliegt, überwacht.
Zur Rechenschaftslegung und zur allgemeinen Information über politischen Extremismus, Spionageabwehr und Geheimschutz veröffentlicht der Bundesinnenminister jährlich einen kostenfrei auf Anforderung erhältlichen Verfassungsschutzbericht, der auch auf der Homepage heruntergeladen werden kann.
Besonders in den 1980er Jahren gab es bundesweit Gruppen wie die Initiative „Bürger beobachten die Polizei”, die die Aktivitäten des Verfassungsschutzes kritisch begleiteten. Auch in der Humanistischen Union und in vielen (links-)liberalen und linken Organisationen war der Verfassungsschutz eines der zentralen Themen, wenn es um die Fragen nach einer offenen und demokratischen Gesellschaft ging. Dazu zählt auch das „Komitee für Grundrechte und Demokratie” und andere Menschenrechtsorganisationen. Das Magazin Bürgerrechte & Polizei/CILIP berichtet seit dieser Zeit regelmäßig auch über Problematiken, die mit dem Verfassungsschutz verbunden sind.
Zu einem Skandal kam es 1991, als in der Berliner Autonomen-Szene der Verfassungsschutzbericht bereits vor seiner offiziellen Veröffentlichung auf Plenen und im autonomen Wochenblatt „interim” vorgestellt und diskutiert wurde. So genannte „Ansprechversuche” seitens des Verfassungsschutzes wurden publik gemacht. Die Diskussionen um die „Militanz” wurden dabei auch vor dem Hintergrund der Verfassungsschutzaktivitäten geführt, dessen Aktionen, wie die Bereitstellung einer Bombe für die Gruppe „Tupamaros West-Berlin” für einen (gescheiterten) Anschlag auf das jüdische Gemeindehaus in Berlin 1968, auch Anlass zur grundsätzlichen Ablehnung politischer Gewalt waren. Im Fall „Celler Loch” wurde festgestellt, dass der Verfassungsschutz Auftraggeber und Drahtzieher sowie Sprengstoff-Lieferant zugleich für die Sprengung eines Loches in die Außenmauer der JVA Celle in Niedersachsen war, um mit entsprechender Legendierung einen Lockspitzel in eine bis dahin nicht ausreichend überwachte Häftlingsgruppierung einzuschleusen.
(zusammengeführt in Abteilung 2)
| Zeitraum | Vorsitzender | Bemerkung |
|---|---|---|
| 1950–1954 | Otto John | Im Juli 1954 tauchte der ehemalige britische Geheimdienstler John unter bis heute nicht restlos geklärten Umständen in der DDR auf. Nach dortigen Rundfunk-Propagandaauftritten und Verhören durch MfS und KGB kehrte er überraschend Ende 1955 zurück und wurde zu einer vierjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Der freiwillig bzw. erzwungen erfolgte Aufenthalt Otto Johns in der DDR war einer der ersten großen politischen Skandale der jungen Bundesrepublik. |
| 1954–1955 | Hanns Jess (kommissarisch) | Nach der mutmaßlichen Flucht von Otto John in die DDR wurde Jess mit der kommissarischen Leitung des Amtes bis zur Ernennung von Hubert Schrübbers betraut. |
| 1955–1972 | Hubert Schrübbers | Rücktritt, nachdem seine Tätigkeit in der NS-Justiz während der Zeit des Nationalsozialismus bekannt wurde. Unter Schrübbers sollen auffällig viele hohe Positionen im Bundesamt mit ehemaligen SS- bzw. SD-Angehörigen besetzt worden sein. 1962–67 war Ernst Brückner sein Vizepräsident. |
| 1972–1975 | Günther Nollau | Rücktritt nach der Entdeckung des DDR-Spions Günter Guillaume im Bundeskanzleramt von Willy Brandt. |
| 1975–1983 | Richard Meier | Rücktritt wegen einer Privataffäre (verurteilt wegen fahrlässiger Tötung in einem Verkehrsunfall). |
| 1983–1985 | Heribert Hellenbroich | wird im Juli 1985 zunächst Präsident des Bundesnachrichtendienstes, am 29. August jedoch in den Ruhestand geschickt, nachdem sich sein ehemaliger Untergebener, der Regierungsdirektor im BfV Hansjoachim Tiedge in die DDR abgesetzt hatte. Tiedge war Gruppenleiter in der Spionageabwehr. |
| 1985–1987 | Ludwig-Holger Pfahls | im Juli 1999 wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit in seinem späteren Amt als Staatssekretär beim Bundesministerium der Verteidigung untergetaucht und international gesucht, im Juli 2004 in Paris verhaftet, am 12. August 2005 wegen Vorteilsnahme und Steuerhinterziehung zu 2 Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, der Vorwurf der Bestechlichkeit musste fallengelassen werden; seit 1. September 2005 unter Auflagen wieder auf freiem Fuß. |
| 1987–1991 | Gerhard Boeden | |
| 1991–1995 | Eckart Werthebach | Rücktritt aufgrund Wiederaufnahme von Ermittlungen wegen Verdachts auf Geheimnisverrat. |
| 1995–1997 | Hansjörg Geiger | |
| 1997–2000 | Peter Frisch | Mitglied im „Gesprächskreis Nachrichtendienste in Deutschland e. V.” |
| 2000– | Heinz Fromm |
Das BfV beschäftigt Beamte und Tarifbeschäftigte. Die Ausbildung für den gehobenen Dienst (Beamte) erfolgt an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (FH Bund), die ihren Hauptsitz in Brühl hat. Die FH Bund gliedert sich in verschiedene Fachbereiche. Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit ist für die Beamtenausbildung von Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst (BND) zuständig. Der FH Bund sind Ausbildungseinrichtungen einzelner Bundesbehörden angegliedert (z. B. Schule des BND/SBND, Schule für Verfassungsschutz). Die FH-Ausbildung gliedert sich in verschiedene Studienabschnitte, die teils am Zentralbereich, teils in den jeweiligen Fachbereichen absolviert werden, und Praktika. Die verfassungsschutzspezifischen Lehrinhalte werden in der Außenstelle der FH Bund in Swisttal-Heimerzheim vermittelt. Einzelne Abschlussarbeiten/Seminararbeiten von Nachwuchsbeamten des Verfassungsschutzes werden in der Schriftenreihe Beiträge zur inneren Sicherheit der FH Bund veröffentlicht.
Die Ausbildung und Laufbahn der Beamten des Verfassungsschutzes ist in einer Verordnung geregelt. [8]
Beispiele für Personengruppen, von denen einzelne Mitglieder vom BfV und angeschlossenen Organisationen befragt oder beobachtet worden sind:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz war verantwortlich für die Entlassung von Tatjana Wolfhart, obwohl sie sich nichts zuschulden kommen lies.[9]
Gelegentlich lieferte das BfV aufgrund seines Verhaltens Anlass zur Kritik der breiten Öffentlichkeit: So startete man im Jahre 1976 einen mehrmonatigen „Lauschangriff” auf den des RAF-Terrorismus verdächtigten ehemaligen Atom-Manager Klaus Traube, der in der Öffentlichkeit als „Lauschaffäre Traube” bekannt wurde. Der Terrorismusverdacht erwies sich als falsch, der damals verantwortliche Innenminister Werner Maihofer musste zurücktreten.
Ebenso machte das BfV im Rahmen des Verbotsverfahrens gegen die NPD von sich Reden. Ein wesentlicher Grund warum das Verbotsverfahren scheiterte, ist, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz sich in Übereinstimmung mit dem verantwortlichen Innenminister Otto Schily weigerte, mitzuteilen, welche Parteiaktivitäten von der Partei selbst und welche vom Verfassungsschutz beziehungsweise durch in den Parteiapparat als Funktionäre eingeschleuste Vertrauenspersonen des Verfassungsschutzes initiiert wurden. Da das Bundesverfassungsgericht somit nicht beurteilen konnte, welche Handlungen der Partei originär zuzurechnen waren und für welche Aktivitäten indirekt der Verfassungsschutz mitverantwortlich war, lehnte es den Antrag auf Verbot der NPD ab.
Unwidersprochen blieb die Agentur-Meldung der dpa, dass etwa jeder siebente Funktionsträger in der NPD-Leitungsebene vom Kölner Bundesamt finanziert wird.
Ein wichtiger Kritiker der Verfassungsschutzpraxis ist der Staatsrechtler Dietrich Murswiek. In verschiedenen Publikationen setzte er sich mit der Problematik des Grundrechtseingriffs durch Verfassungsschützer auseinander.[10] Zuletzt hatte er sich im Dezember 2006 auf einer Tagung zum Thema „Islam und Verfassungsschutz“ zu diesem Themenkomplex geäußert und die Praxis der Verfassungsschutzberichte erneut kritisiert.[11] Murswieks Kritik richtet sich dabei vor allem gegen die sog. „Verdachtsberichterstattung“: „In den meisten Verfassungsschutzberichten wird nicht nur über erwiesene Verfassungsfeinde berichtet, sondern auch über solche Organisationen, die von der Verfassungsschutzbehörde lediglich verdächtigt werden, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen. Diese Praxis ist rechtswidrig. Sie findet in den Verfassungsschutzgesetzen keine Grundlage und verstößt zudem gegen das Grundgesetz.“[12] Voraussetzung für die Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht sei laut den Verfassungsschutzgesetzen nämlich, dass es sich bei den Organisationen, über die berichtet werde, um Organisationen handele, die tatsächlich extremistische Bestrebungen verfolgten und nicht um solche, bei denen es nur tatsächliche Anhaltspunkte dafür gäbe, dass sie möglicherweise solche Bestrebungen verfolgen könnten. Der Verfassungsschutz dürfe im Verfassungsschutzbericht also nicht über alle Organisationen berichten, die er rechtmäßig beobachte. Tatsächlich habe das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg deshalb für Berlin die Verdachtsberichterstattung verboten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf und das Oberverwaltungsgericht Münster sowie das Bundesverfassungsgericht erklärten sie dagegen für zulässig.[13] Wenn man die Verdachtsberichterstattung aber für zulässig erachte, so muss laut Murswiek sichergestellt sein, dass in den Berichten die Unterscheidung von Fällen erwiesener Verfassungsfeindlichkeit und von Verdachtsfällen möglich sei. Zwar habe der Verfassungsschutzbericht des Bundes aus dem Junge-Freiheit-Urteil des Bundesverfassungsgerichts mittlerweile Konsequenzen gezogen, indem er seine Rubriken ausdrücklich als „Bestrebungen und Verdachtsfälle“ kennzeichne, die gegenwärtigen Verfassungsschutzberichte genügten aber auch unter diesem Aspekt nicht den Anforderungen des Grundgesetzes. Es dürfe in der amtlichen Berichterstattung im Sinne einer „negativen Sanktion“ keine „Herrschaft des Verdachts“ herrschen: „Die Verfassungsschutzgesetze sowie die vom Bundesverfassungsgericht für den Verfassungsschutz aufgestellten Kriterien lassen nicht zu, dass die Berichterstattung nur auf den Verdacht eines Verdachts gestützt wird.“[14]
Für besonders problematisch hält Murswiek die Praxis der Verfassungsschutzberichte, „Kaskaden des Verdachts“[15] aufzubauen: „Der Verfassungsschutz bekämpft also Organisationen, für die er lediglich Anhaltspunkte dafür hat, dass sie verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen, genauso wie erwiesene Verfassungsfeinde, und er setzt sein Sanktionsinstrumentarium auch gegen diejenigen ein, die sich – weil sie den Verdacht nicht teilen – an der Ausgrenzung dieser des Extremismus lediglich verdächtigten Organisationen nicht beteiligen. Schon die erste Stufe – die Bekämpfung auf Verdacht hin – ist rechtsstaatswidrig. Die zweite Stufe, die Verdächtigung und Bekämpfung auch desjenigen, der den auf der ersten Stufe Verdächtigten nicht ausgrenzt, ist noch schlimmer. Konsequent weitergedacht, muss jetzt auch der auf der zweiten Stufe Verdächtigte ausgegrenzt werden, und wer das nicht tut, gilt wiederum als ausgrenzungsbedürftiger Extremist. So lassen sich Kaskaden des Verdachts konstruieren.“[16]
Junge-Freiheit-Urteil: Im Mai 2005 stellte das Bundesverfassungsgericht im Rechtsstreit zwischen der Wochenzeitung Junge Freiheit und dem Land Nordrhein-Westfalen fest, dass die Erwähnung eines Presseorgans als rechtsextreme Publikation im Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen eine unzulässige Einschränkung der Pressefreiheit darstelle.
Im April 2006 entschied das Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg,[17] dass die Partei „Die Republikaner“ zu Unrecht in den Berliner Verfassungsschutzbericht aufgenommen wurden, nachdem im Dezember 1992 der Berliner Innensenator Weisung erteilte, die Republikaner beobachten zu lassen.
„Die braune Falle – Eine rechtsextremistische Karriere“ ist eine Wanderausstellung des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik | Bundesausgleichsamt (BAA) | Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) | Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) | Beschaffungsamt (BeschA) | Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) | Bundespolizei (BPol) | Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BIB) | Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) | Bundeskriminalamt (BKA) | Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) | Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) | Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) | Bundesverwaltungsamt (BVA) | Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) | Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern | Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (FH Bund) | Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (KBSt) | Statistisches Bundesamt (destatis) | Technisches Hilfswerk (THW) | Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht (VBI) | Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten | Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) |
Bundesnachrichtendienst (BND) | Amt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) | Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
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