Beitrittsgebiet bezeichnet nach dem Einigungsvertrag die Teile Deutschlands, die bei der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 der Bundesrepublik beigetreten sind.
Die Gleichsetzung des Beitrittsgebiets mit den sogenannten neuen Bundesländern ist ungenau, da der Status Ost-Berlins als Teil der DDR umstritten war und das Grundgesetz erst durch den Einigungsvertrag im gesamten Land Berlin in volle Geltung gesetzt wurde.
Zum Beitrittsgebiet gehören neben den heutigen fünf Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sowie Ost-Berlin zusätzlich noch die Gemeinde Amt Neuhaus, die seit dem 1. Oktober 1993 ein Teil Niedersachsens ist, und West-Staaken, das mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 aus dem Kreis Nauen nach Berlin-Spandau umgegliedert wurde.
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