Behindertenfeindlichkeit bezeichnet die Ablehnung, Diskriminierung und Marginalisierung von Menschen mit Behinderungen. Zu unterscheiden ist dabei zwischen einer feindselig-aggressiven Haltung von einzelnen Menschen bzw. von Menschengruppen behinderten Menschen gegenüber und gesellschaftlichen Verhältnissen, die Menschen mit Behinderungen benachteiligen. Diese Wirkung ist nicht in jedem Fall beabsichtigt. Zu unterscheiden ist ferner zwischen einer Behindertenfeindlichkeit, die sich auf bereits lebende Menschen bezieht, und der Bereitschaft, eine Schwangerschaft „präventiv“ abzubrechen, wenn das entstehende Kind mit großer Wahrscheinlichkeit behindert sein wird.[1]
Als Ursache für Behindertenfeindlichkeit im Sinne einer feindseligen Einstellung von einzelnen Menschen oder Menschengruppen wird eine mögliche gesellschaftliche Reaktion auf einen abweichenden Körperbau und/oder abweichende körperliche oder geistige Möglichkeiten genannt. Diese erfolge vor dem Hintergrund der Vision eines „perfekten“ Körpers als Schlüssel für Wohlstand und Glück. Der Begriff wird von seinen Verwendern auch in Kombination mit Rassismus, Sexismus und Klassismus benutzt und in Zusammenhang gestellt.
Eine wichtige Rolle spielt auch die Sprache, die zwischen „Behinderten“ und „Nicht-Behinderten“ unterscheidet. Damit verbunden ist laut Ralf Stoecker[2] die falsche Vorstellung, „dass behinderte Menschen Mängel aufweisen, unbehinderte [aber] nicht“. Tatsächlich seien Menschen „grundsätzlich Mängelwesen“.
Die Existenz behindernd wirkender Barrieren beruht hingegen nur selten auf offener Feindseligkeit behinderten Menschen gegenüber, sondern ist eher Ausdruck von Gleichgültigkeit oder Gedankenlosigkeit; oft verhindert auch das Denken in ökonomischen Kategorien (behindertengerechte Lösungen sind oft relativ teuer) die Beseitigung von Barrieren. Dieser Sichtweise widerspricht die österreichische Organisation „Bizeps“: „Wir sollten uns keiner Täuschung hingeben, auch nicht benutzbare Busse sind Gewalt genauso wie ein Telefonsystem, welches von Gehörlosen nicht verwendet werden kann. Aber auch die Mißachtung der Bürgerrechte Behinderter oder das nicht-ernst-Nehmen von uns, dem wir in unserem Alltag auf Schritt und Tritt begegnen.“[3]
Es gibt verschiedene Erscheinungsformen der Diskriminierung behinderter Menschen:
Einige Theoretiker bewerten diese Erscheinungsformen als typisch für Unterdrückungs-Verhältnisse.
Im Nationalsozialismus wurden im Rahmen der Aktion T4 Behinderte getötet oder zwangssterilisiert.
Im Zusammenhang mit der modernen Biotechnologie wird in der Heilpädagogik von einer neuen Behindertenfeindlichkeit gesprochen (Georg Theunissen, 1989).
Menschen, deren Denken von Behindertenfeindlichkeit geprägt ist, bewerten sich selbst und „normal aussehende bzw. leistungsfähige“ Menschen als gesund und diejenigen, auf die das nicht zutrifft, als defizitär. Dabei wird verkannt, dass viele behinderte Menschen in der Lage sind, das Fehlen bestimmter Fähigkeiten (zumindest teilweise) zu kompensieren. Untersuchungen ergaben beispielsweise, dass blinde Menschen Geräuschquellen wie etwa ein herannahendes Auto genauer lokalisieren können als Sehende, denen die Augen verbunden wurden.[5]
Die soziale Umgebung (öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Gebäude, usw.) sind so eingerichtet, als ob jeder dieselben Abmessungen und denselben Körperbau habe und auf dieselben geistigen und sensomotorischen Fähigkeiten zurückgreifen könne. Tatsächlich ist Verschiedenheit normal, und bei hinreichend strengen Maßstäben erscheint so gut wie niemand als „normal“ oder „unbehindert“ (fast niemand schafft es z.B., 100m zu Fuß in weniger als 10 Sekunden zu bewältigen).
In Frankreich stellte ein Gericht die These auf, es gebe ein „Recht auf Nichtexistenz“: Ein schwerstbehinderter Mensch verklagte dort seine Eltern auf Schadensersatz, weil diese ihn nicht hatten abtreiben lassen. Dem Kläger wurde Recht gegeben.[6]
Die Alternative zu einem „behindertenfeindlichen“, d.h. nicht behindertengerechten Zusammenleben bildet ein inklusives Zusammenleben, bei dem Menschen mit Funktionseinschränkungen nicht als mit Mängeln behaftet, also als „defizitär“ bewertet werden. Inklusion erfordert nicht nur eine Änderung des Denkens, sondern auch die Schaffung von Rahmenbedingungen, die die „Defizite“ als irrelevant erscheinen lassen. Ein Musterbeispiel für diesen Paradigmenwechsel lieferte bereits im 18. Jahrhundert Christian Fürchtegott Gellert: In seinem Gedicht Der Blinde und der Lahme [7] trägt der Blinde den Gelähmten auf seinem Rücken. Der Gelähmte weist dem Blinden den Weg und warnt ihn vor Hindernissen, und der Gelähmte wird mobil. „Vereint wirkt also dieses Paar, was einzeln keinem möglich war“, lautet Gellerts Kommentar (als quasi „symbiotisches“ Paar verlieren beide „Behinderte“ ihre Hilfsbedürftigkeit).
Nach Birgit Rommelspacher[8] muss die Diskriminierung nicht unbedingt zu einem geringeren Selbstbewusstsein bei den Diskriminierten führen. Wichtig sei, dass die Menschen mit Behinderungen das, was sie objektiv behindert, erkennen, benennen und dagegen vorgehen („nicht der Rollstuhl ist zu breit, sondern die Tür ist zu schmal“). Ein weiteres Problem sei die sogenannte Attribuierungs-Ambivalenz. Hiermit ist gemeint, dass es für Diskriminierte nicht leicht sei, einen Satz oder eine Geste als wohlwollend oder als feindlich zu interpretieren (zuzuschreiben, „attributieren“), wenn der Satz oder die Geste beides ausdrücken kann (Ambivalenz), was häufig vorkomme (Beispiel: Wenn jemand einem blinden Menschen zum Abschied sagt: „Wir sehen uns morgen.“, könnte der Weggehende sich über den anderen lustig machen; es könnte aber auch sein, dass er nicht an das Nicht-Sehen-Können denkt, den blinden Menschen also bloß wie jeden anderen behandelt). Voraussetzungen dafür, Diskriminierung zurückzuweisen, ist:
Die Privilegierung ist das Gegenüber der Diskriminierung: die Auswirkung der Diskriminierung sei für die Nichtdiskriminierten die Privilegierung. Nichtdiskriminierte würden diese Privilegien jedoch in der Regel nicht erkennen, während Diskriminierte diese Privilegien sehr deutlich sähen[8].
Im Falle offener Feindseligkeit gegenüber behinderten Menschen werden diese Privilegien bewusst verteidigt. Dies geschehe durch:
Anfang der 1970er formierte sich eine Bewegung von Menschen mit Behinderungen, die inspiriert durch die afro-amerikanische Bürgerrechtsbewegung der USA zur Selbsthilfe griffen und mit Aktionen und Aufklebern („Prädikat Behindertenfeindlich“) auf ihre Diskriminierung aufmerksam machten. Zitat des 2004 verstorbenen Dortmunder Aktivisten Gusti Steiner:
„Vor diesem Hintergrund kam es im Mai 1974 in Frankfurt mit unserer Selbsthilfegruppe der Frankfurter Volkshochschule zur ersten spektakulären Straßenbahnblockade durch Behinderte. Wir hatten bauliche Barrieren, bauliche Behinderungen in direkter Konfrontation mit dem „Prädikat Behindertenfeindlich“ ausgezeichnet, hatten uns zwei Kriegsopferverbände, das Sozialamt, die Allgemeine Ortskrankenkasse und das Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt aufs Korn genommen. Am Tage darauf veranstalteten wir im Zentrum der Stadt Frankfurt ein Rollstuhl-Training, in dessen Verlauf wir eine Straßenbahn blockierten. Ein Rollstuhlfahrer versuchte, in die Straßenbahn einzusteigen. Stufen und eine Mittelstange versperrten ihm den Zutritt. Währenddessen rollte ich auf die Schienen, stellte mich vor die Straßenbahn und erklärte über ein Megafon, dass Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen nicht für Behinderte konstruiert wurden.“
Seit dieser Zeit gründeten sich viele Behindertenorganisationen mit einem politischen Selbstverständnis.
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