Ein Beherrschungsvertrag ist eine Organschaftserklärung und damit ein Vertrag, durch den eine Aktiengesellschaft, eine Kommanditgesellschaft auf Aktien oder eine GmbH die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen unterstellt.
Der aktienrechtliche Beherrschungsvertrag ist für Deutschland im § 291 AktG geregelt. Es gelten außerdem die Sondervorschriften der § 304 ff. AktG.
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