Bedarf


Der Ausdruck Bedarf ist mehrdeutig. Er bedeutet

  • allgemein ein Bedürfnis, ein Erfordernis, eine erforderliche Menge oder einen Verbrauch, eine Nachfrage;
  • in der Wirtschaftswissenschaft das mit Kaufkraft (Geld) verbundene Bedürfnis;
  • in der Bedarfswirtschaft bestimmt der Bedarf die Knappheit der Güter.
  • in Systemen der sozialen Sicherung den Betrag, den jemand beanspruchen kann.

Wirtschaftswissenschaft

In der Wirtschaftswissenschaft wird terminologisch der Bedarf vom Bedürfnis unterschieden. Bedarf ist ein mit Kaufkraft ausgestattetes Bedürfnis. Ein Bedarf setzt voraus, dass jemand zur Bedürfnisbefriedigung Kaufkraft einsetzen will und kann. Der Bedarf tritt auf dem Markt als Nachfrage nach einem Wirtschaftsgut (Waren, Dienstleistungen) auf.

Bedarf in der Betriebswirtschaftslehre

Einige Beispiele für Bedarfsarten in der Betriebswirtschaftslehre:

Soziale Sicherung

Der Bedarf ist derjenige Betrag, den der Berechtigte zur angemessenen finanziellen Deckung seines Lebens beanspruchen kann.

Eine Person gilt im Familienrecht nach § 1577 Abs. 1 BGB als bedürftig, wenn und soweit sie nicht in der Lage ist, ihren Bedarf selbst zu befriedigen. In den Anspruch auf Unterhalt gehen Fragen nach Unterhaltsgrund, Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit ein.

Auch die Höhe der Gewährung von Sozialhilfe hängt von der Bedürftigkeit ab, wobei in Deutschland gegebenenfalls von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen wird.

Bedarfsformen

  • Grundbedarf
  • Standardbedarf
  • Kulturbedarf
  • gehobener Bedarf
  • Luxusbedarf
  • Existenzbedarf






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