Das Beamten-Dienstrechtsgesetz ist ein Gesetz in Österreich, mit welchem das Dienstverhältnis aller Bediensteten geregelt wird, welche in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich stehen. Sie werden im Gesetz als „Beamte“ bezeichnet. Auf die ebenfalls beamteten Richteramtsanwärter und Richter ist dieses Bundesgesetz nicht anzuwenden.
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