Der Bayerische Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten in der Staatskanzlei ist ein Staatsminister des Freistaates Bayern mit Sitz in München.
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Der Minister verfügt als einziger bayerischer Minister (neben der Sonderstellung des Chefs der Staatskanzlei) über kein eigenes Ministerium, sondern ist als Staatsminister selbst Behörde. organigraphisch bzw. verwaltungsmäßig ist er allerdings der Staatskanzlei zugeordnet. Sein Amtschef ist dem Amtschef der Staatskanzlei gleichgestellt. Er besitzt also einen eigenen administrativen Apparat, der jedoch integraler Bestandteil der Staatskanzlei bleibt.
Die von ihm wahrgenommenen Aufgaben werden in den meisten anderen Ländern entweder direkt vom Chef der Staatskanzlei erledigt oder von einem beigegebenen Staatssekretär erfüllt. Der Bayerische Bundes- und Europaminister ist also sowohl von seiner politischen Bedeutung als auch von seiner funktional-organigraphischen Einordnung ein Staatssekretär, der den Rang eines Ministers hat - da jedoch auch Staatssekretäre in Bayern stimm- und sitzberechtigte Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung sind, unterscheidet sie nur ihre Besoldung und ihre interministerielle Rolle vom Minister - die in diesem Falle mit der des Chefs der Staatskanzlei nivelliert wurde und dadurch als autonomer angesehen werden kann, da er von der exekutiven Hierarchie her betrachtet nur dem Ministerpräsidenten direkt Rechenschaft schuldig ist
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