Der Bayerische Gemeindetag ist einer der vier kommunalen Spitzenverbände in Bayern mit Sitz in München. Ihm gehören 2011 kreisangehörige Gemeinden, Märkte und Städte, 314 Verwaltungsgemeinschaften, 196 Zweckverbände sowie 58 kommunal beherrschte juristische Personen an (Stand: 1. November 2007).
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Um eigene Interessen besser vertreten zu können, schlossen sich am 25. Februar 1912 im oberbayerischen Kolbermoor 56 Gemeinden zum "Verband der Landgemeinden des Königreichs Bayern" zusammen. 1914 hatte der Verband fast die Hälfte der 7940 bayerischen Landgemeinden als Mitglieder.
Nach dem Sturz der Monarchie 1918 erkannte am 11. Januar 1919 das Bayerische Staatsministerium des Innern den Verband als gemeinsame Interessenvertretung der bayerischen Landgemeinden an.
Im Rahmen der Gleichschaltung wurde der Verband der Landgemeinden nach der nationalsozialistischen Machtergreifung bereits durch das "Gesetz über den Deutschen Gemeindetag" vom 15. Dezember 1933 zum 1. Mai 1934 aufgelöst und in die "Landesdienststelle Bayern des Deutschen Gemeindetags" überführt, der ein Zwangszusammenschluss aller deutscher Gemeinden und Gemeindeverbände war. Diese kommunale Einheitsorganisation unterstand weitgehend der NS-Aufsicht.
Die Wiederbegründung des Verbandes der Landgemeinden nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte 1947, wobei 1948 die Satzung in Kraft trat. Nach Verabschiedung der Bayerischen Gemeindeordnung wurde am 12. Juni 1954 dem Verband als "Bayerischer Gemeindetag" die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts durch das Bayerische Staatsministerium des Innern verliehen.
Der Bayerische Gemeindetag sieht sich als Sprecher der Gemeinden und hat folgende Aufgaben:
Nach innen will der Bayerische Gemeindetag
Der Bayerische Gemeindetag entsendet Vertreter in fast 60 Institutionen und Organisationen.
Beispiele hierzu:
Daneben ist der Bayerische Gemeindetag auch Mitglied im Deutschen Städte- und Gemeindebund.
Nach seiner Satzung handelt der Bayerische Gemeindetag durch folgende Organe:
Die Landesversammlung ist das höchste Organ des Bayerischen Gemeindetags. Sie bestimmt die Leitlinien der Verbandspolitik und wählt den Präsidenten, die beiden Vizepräsidenten und den Landesschatzmeister.
Das Präsidium hat neben der Leitung des Gemeindetags vor allem als Aufgabe, gemeinsam mit dem Landesausschuss zu Gesetzentwürfen und sonstigen Vorhaben des Landtags und der Staatsregierung sowie zu kommunalpolitischen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung Stellung zu nehmen.
Seit 2003 ist Uwe Brandl Präsident des Bayerischen Gemeindetages. 2008 wurde er mit 100% der Stimmen wiedergewählt.
Der Landesausschuss tritt zwischen den Tagungen der Landesversammlung zusammen und hat als Aufgabe, gemeinsam mit dem Präsidium zu Gesetzentwürfen und sonstigen Vorhaben des Landtags und der Staatsregierung sowie zu kommunalpolitischen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung Stellung zu nehmen.
Der Bayerische Gemeindetag hat in München eine Geschäftsstelle, die vom Direktor des Bayerischen Gemeindetags geleitet wird. Sie ist in 11 Referate gegliedert.
Ihre Aufgaben sind
Die Geschäftsstelle des Bayerischen Gemeindetags hat ihre Räumlichkeiten in München, Dreschstr. 8.
Daneben unterhält der Bayerische Gemeindetag zusammen mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden das "Europabüro der bayerischen Kommunen" bei der Europäischen Union in Brüssel.
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