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Die Bayerische Staatszeitung und der dieser beiliegende Bayerische Staatsanzeiger sind eine Wochenzeitung der Verlagsgemeinschaft Bayerische Staatszeitung GmbH, welche auf der Basis eines Vertrages zwischen dem Freistaat Bayern und den Verlagen Süddeutscher Verlag und Münchner Zeitungsverlag 1955 gegründet wurde.
Die Bayerische Staatszeitung spiegelt die politische, kulturelle und wirtschaftliche Landschaft in Bayern durch eigene redaktionelle Beiträge und Werke von Fremdautoren wider. Der Bayerische Staatsanzeiger dient als amtliches Mitteilungsblatt der öffentlichen Behörden aller Ebenen (amtliche Verlautbarungen, Ausschreibungen, etc.).
Die Bayerische Staatszeitung erscheint freitags und unterhält eine Online-Ausgabe. Angesprochen werden primär Entscheidungsträger in Ämtern und Wirtschaft, welche kontinuierlichen Einblick in die politischen und wirtschaftlichen Prozesse des Freistaates Bayern benötigen.
Die Bayerische Staatszeitung erscheint mit regelmäßigen redaktionellen Beilagen. Ab 1950 erschienen als fortlaufende Beilagen:
Ab 1957 als fortlaufende Beilage:
danach ab 1995:
danach ab 1999:
Ab 2002 als fortlaufende Beilagen:
Darin ging auf:
ISSN: 0341-3993
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