Bayerische Landeszentrale für neue Medien


Logo der BLM

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) ist eine der 14 Landesmedienanstalten und ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie beaufsichtigt die privaten Rundfunksender in Bayern. Die BLM gehört der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) an.

Wesentliche Organe der BLM zur Lizenzierung bayerischer Hörfunk- und Fernsehangebote sind der Präsident mit seinem Geschäftsführer und dem Medienrat dem die Gremien Verwaltungsrat, Fernsehausschuss, Hörfunkausschuss, Grundsatzausschuss, Programmförderungsausschuss, Grundsatzausschuss, Technikausschuss, beschließender Ausschuss unterstellt sind. Diese Gremien führen die Prüfung von Lizenzanträgen und die Programmaufsicht durch.

Gegründet wurde die BLM am 1. April 1985, da aufgrund der Bayerischen Verfassung Rundfunk ausschließlich in öffentlicher Verantwortung und öffentlich-rechtlicher Trägerschaft betrieben werden kann. Geführt wird sie von einem Präsidenten (derzeit Wolf-Dieter Ring) und dem stellvertretenden Präsidenten und Geschäftsführer (derzeit Martin Gebrande), dem der Medienrat (Vorsitz: Erich Jooß) und der Verwaltungsrat (Vorsitz: Manfred Nüssel) beigefügt ist.

Aufgaben der BLM sind unter anderem die Genehmigung und Kontrolle privater Rundfunkanbieter. Dies beinhaltet u. a. Jugendschutz und Einhaltung der Werbezeiten. Weitere Aufgabenfelder sind die Vergabe von Frequenzen, die Förderung der bayerischen Radioprogramme, Öffentlichkeitsarbeit und die Erstellung von Statistiken über die Mediennutzung, die in Form der Vergabe von Forschungsaufträgen erfolgt. Die BLM ver­gibt im Jahr 2009 zum 22. Mal den BLM-Hör­funk-Preis und zum 18. Mal den BLM-Lo­kal­fern­seh­preis zur För­de­rung der jour­na­lis­ti­schen Qua­li­tät in den Pro­gram­men lo­ka­ler Ra­dio- und Fern­seh­sta­tio­nen. Über die Ver­ga­be ent­schei­det eine Jury. Aus­ge­zeich­net wer­den die je­weils bes­ten Hör­funk- bzw. Fern­seh­bei­trä­ge mit lo­ka­ler Be­deu­tung in vier Ka­te­go­ri­en.

Die BLM ist eine der Mitinitiatoren der digitalen Rundfunktechniken DVB-T und DAB in Deutschland.

Aufgrund einer Regelung in der bayerischen Verfassung (Artikel 111a), nach der privater Rundfunk nur in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft veranstaltet werden darf, ist die BLM faktisch die Veranstalterin aller bayerischen Rundfunkprogramme. Die BLM schließt im Zuge einer Lizenzierung daher mit den Programmanbietern rechtlich gesehen einen Anbietervertrag ab. Dies unterscheidet die Programmanbieter in Bayern, also eines in der Umgangssprache bezeichneten Radio- oder Fernsehsenders in Bayern, zu den Rundfunkveranstaltern (Radio und Fernsehen) in anderen Bundesländern, in denen ein Programmanbieter grundsätzlich die Stellung eines Rundfunkveranstalters hat.

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