Als Bautechniker werden die staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Hochbau und Tiefbau bezeichnet.
Voraussetzung für die Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker im Bauwesen sind:
Der Abschluss als staatlich geprüfter Techniker berechtigt auch zum Eintrag in die Handwerkerrolle für meisterpflichtige Gewerbe.
Dem staatlich geprüften Techniker wird die Fachhochschulreife zuerkannt, wenn er während seiner Ausbildung zusätzliche allgemeinbildende Fächer auf Oberstufenniveau erfolgreich abgeschlossen hat. An manchen Fachhochschulen (FH) kann er auch ohne FH-Reifezeugnis ein Studium seiner beruflichen Fachrichtung aufnehmen, wenn er an der FH zuvor eine Aufnahmeprüfung bzw. einen Eignungstest für „Studienbewerber ohne Fachhochschulreife“ erfolgreich bestanden hat.
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