Die Bank deutscher Länder (BdL) wurde durch das Gesetz Nr. 60 der Militärregierung am 1. März 1948 in Frankfurt am Main gegründet, nach langen Querelen zwischen den alliierten Besatzungsmächten und der zwischenzeitlichen Errichtung von Landeszentralbanken in der amerikanischen und der französischen Zone. Die britische Auffassung der Notwendigkeit einer einzigen Zentralbank und einer gemeinsamen Geldpolitik für das neu organisierte Deutschland setzte sich aber durch. Die BdL war damit faktisch eine funktionelle Nachfolgerin der Reichsbank sowie eine Vorläuferin der Bundesbank.
Zentrale Aufgabe der Bank war die Währungspolitik in der amerikanischen und britischen Zone. Am 1. November 1948 schloss sich auch der französisch besetzte Teil Deutschlands der Zentralbank an. Bis 1951 unterlag sie den Weisungsbefugnissen der Alliierten. Danach war sie unabhängig und unterstand auch nicht der Weisungsbefugnis der damaligen Bundesregierung.
BdL-Organe waren das Direktorium und der Zentralbankrat. Dem Zentralbankrat gehörten die neun Präsidenten der Landeszentralbanken an, welche einen Präsidenten wählten. Dieser war dabei aber nicht Präsident einer der Banken. Für wesentliche Entscheidungen war der Zentralbankrat zuständig. Dieser bestimmte wiederum den Präsidenten des Direktoriums und seinen Stellvertreter. Der Direktoriumspräsident bestimmte dann die weiteren Mitglieder des Direktoriums. Die Aufgabe des Direktoriums war die Durchführung der Beschlüsse des Zentralbankrates.
Das Grundkapital der BdL war im Besitz der Zentralbanken und betrug – zunächst noch Reichsmark – seit der Währungsreform am 21. Juni 1948 eine Höhe von 100 Mio. DM. [1] Zu Beginn der BdL waren etwa 300 Mitarbeiter beschäftigt. Sitz der Bank deutscher Länder war die ehemalige Reichsbankhauptstelle in der Taunusanlage von Frankfurt am Main. 1949 waren hier bereits etwa 1.450 Mitarbeiter beschäftigt.
Durch die Direktiven (48)12 und (48)21 der Alliierten Bankkommission (Juni/Juli 1948) wurde der BdL die mit der finanziellen Abwicklung des Außenhandels zusammen hängenden Aufgaben mit Wirkung ab 1. August 1948 (für die französische Zone im April 1949) übertragen. Damit hatte die BdL die Verwaltung der Devisenbestände und die Durchführung des Devisenzahlungsverkehrs von der früher dafür zuständigen „Joint Foreign Exchange Agency“ (JEFA) übernommen und weitergeführt. In ähnlicher Weise gingen die Geschäfte der ehemaligen „Joint Export-Import Agency“ (JEIA) und der „Gemeinsamen Außenhandelskasse“ (GAK) auf die BdL über.
Die Landeszentralbanken waren Einrichtungen der Länder, während die Bank deutscher Länder eine Einrichtung des Bundes war. Die Einführung der Deutschen Mark 1948 machte eine Überordnung über die Landeszentralbanken notwendig, wodurch die Bank gegründet wurde und die Rechte der Zentralbanken beschränkt wurden.
Zum 1. August 1957 wurden die Bank deutscher Länder, die Zentralbanken und die Berliner Zentralbank mit dem Gesetz über die Deutsche Bundesbank durch die Deutsche Bundesbank abgelöst.
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