| Dieser Artikel behandelt Abkürzungen in der Literatur. Zu anderen Verwendungen siehe auch Abbreviatur. |
Abkürzung (auch Abbreviatur) bezeichnet die gegenüber der ursprünglichen Länge verkürzte Darstellungsform eines Wortes oder einer Wortgruppe.
Hierzu gehören Akronyme, Kurzwörter, Initialwörter, Buchstabenketten und Kürzel. Was man abkürzt, ist auch gesellschaftlich bedingt. So erscheinen Abkürzungen wie AB für Anrufbeantworter oder HP für Homepage als regional, national oder durch die Textsorte begrenzt. Weiterhin sind auch Abkürzungen gebräuchlich, die nur in einem bestimmten Umfeld verwendet werden, wie zum Beispiel in Kleinanzeigen von Zeitungen oder in einem Fachgebiet. Abkürzungen sind Schreib- und Leseerleichterungen, sie dienen der schnelleren und konzentrierteren Kommunikation. Des Weiteren dienen Abkürzungen auch der Platzersparnis.
Das Wort „Abkürzung“ wird durch die Abkürzung „Abk.“ abgekürzt. Abkürzungen entstehen meist in der geschriebenen Sprache und finden manchmal Aufnahme in der Umgangssprache (zum Beispiel NATO, EG, Uffz).
Schon die antiken Inschriften waren reich an Abkürzungen. In der römischen Epigraphik herrschte ein System vor, bei dem die Wörter auf den ersten Buchstaben verkürzt wurden. Ein doppelter Buchstabe zeigte den Plural an. Der Sekretär Ciceros, Tiro, entwickelte eine Kurzschrift (Tironische Noten). In Büchern wurden Kürzungen zurückhaltender gebraucht. Ein kleiner hochgestellter Strich für ein ausgefallenes abschließendes M und strichpunktartige Zeichen an B (für -BUS) und Q (für -QUE) waren die einzigen verbreiteten Abkürzungen. Bereits im 2. Jh. n. Chr. werden Abkürzungen für heilige Begriffe verwendet, sog. Nomina sacra zum Beispiel ds für deus. Vor allem in juristischen Texten werden bis zum 6. Jh. diverse Kurzschreibweisen gebraucht – eine Inflation, der 535 durch ein formelles Verbot dieser sog. „notae iuris“ begegnet wird.
Die Konventionen für Abbreviaturen in mittelalterlichen Handschriften führen z. T. die antiken Prinzipien, die gebräuchlichen nomina sacra und einige der „tironischen Noten“ fort, erweitern den Gebrauch und führen diverse zusätzliche Kurzschreibweisen ein, die teilweise nur von einzelnen oder wenigen Schreibern gebraucht werden. Bekannt ist etwa der übergeschriebene Strich, der sich als Verdoppelungszeichen von m in der deutschen Kurrentschrift noch bis ins 20. Jahrhundert gehalten hat. (Näheres zu mittelalterlichen Abbreviaturen im entsprechenden Hauptartikel.) Besonders reich wurde das Abkürzungssystem mit dem hohen Bücherbedarf in den spätmittelalterlichen Universitäten. Obwohl beim Druck mit beweglichen Lettern der Abkürzungsbedarf deutlich sinkt, umfasst der Typensatz der Gutenberg-Bibel noch viele Abkürzungszeichen.
Außer diesen eher technischen Abkürzungen waren Abkürzungen mit Initialen im gesellschaftlichen oder politischen Leben selten. Den Verein zur Abwehr des Antisemitismus nannte man kurz den Abwehr-Verein, die Nationalliberale Partei nicht etwa NLP, sondern Nat. Lib. Noch Konrad Adenauer, geboren 1876, kürzte in seinen Aufzeichnungen die FDP mit Dem. und die SPD mit Soz. Dem. ab. Wohl war es gängig, Vornamen abzukürzen, die man wegen der geringen Auswahl oft leicht entschlüsseln konnte: Frd. für Friedrich, Joh. für Johann usw.
Im 20. Jahrhundert kam es zu einer Fülle von Abkürzungen, was bereits den Zeitgenossen auffiel. Gerade bürokratischen Großorganisationen (UNO, SED-Staat, Öffentliche Verwaltungen allgemein, Militär, Großunternehmen etc.) haben oder hatten umfangreiche Abkürzungssysteme in Gebrauch. Da die Berichte der Stasi nicht jeder so einfach lesen sollte, verwendete sie bis zu 2600 Abkürzungen. Auch gibt es in einzelnen Nationalsprachen und politischen Systemen Vorlieben für Abkürzungen, z. B. in der russischen Sprache, russische Wörter und offizielle Bezeichnungen sind dort in der ungekürzten Form oft sehr lang. Abkürzungen setzen, wie Schriftsprache auch, Konventionssysteme voraus, damit sie von der sie betreffenden Gruppe verstanden werden.
Wenn eine „Abkürzung“ mit drei Zeichen die gleiche Information übermitteln kann wie zweiundzwanzig (z. B. DNS für Desoxyribonukleinsäure), dann kann informationstheoretisch von einer Datenreduktion oder Komprimierung gesprochen werden (wie „Komprimierung“ auch von der Speicherung digitaler Fotos (etwa JPG) oder Musik (etwa MP3) bekannt ist).
Abkürzungen werfen somit ein helles Licht auf die komprimierende Wirkung der symbolischen Tätigkeit, die in der Sprachwissenschaft bisher noch nicht erkannt und beschrieben wurde (Symbol = Zusammengehäuftes = Komprimiertes). Jede Datenkomprimierung beruht auf einem mathematischen Verfahren (Algorithmus). Aus dieser Tatsache lässt sich eine mathematisch beschreibbare Grundlage, ein Algorithmus, auch für die Existenz sprachlicher Abkürzungen vermuten. Die durch extreme Datenkomprimierung charakterisierte „Abkürzung“ kann somit als eine Brücke von der Sprachwissenschaft zur Mathematik betrachtet werden, die den Weg zum (mathematischen) Verständnis der algorithmischen Grundlage symbolischer Tätigkeiten herstellt.
Ob eine Abkürzung mit oder ohne Punkt geschrieben wird, hängt im Grundsatz davon ab, ob sie auch abgekürzt ausgesprochen wird.
Wird eine Abkürzung abgekürzt ausgesprochen, so wird sie grundsätzlich ohne Punkt und stets ohne Leerzeichen geschrieben.
Beispiele: ARD, GmbH, KPMG, StGB, StVO, UdSSR, UNHCR
Maßeinheiten werden als Wort gesprochen, aber dennoch ohne Punkt abgekürzt.
Beispiel: 10 m (gesprochen „10 Meter“)
Bei der Bundeswehr, im Österreichen Bundesheer und in der Schweizer Armee werden Abkürzungen immer ohne Punkt geschrieben.
Beispiele (Schweiz): Lt (Leutnant), Flösch (Feuerlöscher), Hptm (Hauptmann), Stgw (Sturmgewehr), Spz (Schützenpanzer) usw.
Bei Bahnhofsnamen wird der Zusatz in Klammern (im Beispiel: (Westf)) und die Abkürzung der Bahnhofsart (im Beispiel: Hbf) ohne Punkt geschrieben.
Beispiele: Münster (Westf) Hbf, Brake (b Bielefeld), Herborn (Dillkr)
Abkürzungen, die nicht abgekürzt ausgesprochen werden, werden grundsätzlich mit Punkten abgekürzt. Wenn die Abkürzung mehrteilig ist, stehen Leerzeichen zwischen den Bestandteilen:
Beispiele: Dr., z. B., d. h., i. d. R., ges. gesch.
Eine Ausnahme stellt das verbreitete „usw.“ dar, das sich anstelle des eigentlich korrekten „u. s. w.“ als Abkürzung für „und so weiter“ durchgesetzt hat, ebenso wie die lateinische Variante „etc.“ bzw. „&c.“ für „et cetera“. Weitere Ausnahmen bilden „svw.“ für „so viel wie“ und (insbesondere in der Mathematik) „gdw.“ für „genau dann, wenn“.
Zeilenumbrüche innerhalb dieser Abkürzungen sollten zudem vermieden werden, was in Textverarbeitungen am besten durch ein geschütztes Leerzeichen zu realisieren ist. Falls verfügbar, sollte ein schmalerer Zwischenraum als der zwischen normalen Wörtern verwendete gesetzt werden, ein sogenanntes schmales Leerzeichen, das ebenfalls einen Zeilenumbruch an dieser Stelle verhindert. In HTML lautet der Code für ein geschütztes Leerzeichen , für ein schmales geschütztes Leerzeichen  . Statt z.B. für „z.B.“ oder z. B. für „z. B.“ schreibt man also z. B. für „z. B.“ Das schmale geschützte Leerzeichen wird jedoch von vielen älteren Browsern nicht korrekt dargestellt, dann empfiehlt sich die Verwendung von z. B. für „z. B.“ (wie in der Wikipedia).
Die Abkürzungsweise mit Punkten, aber ohne Leerzeichen, ist seit Langem veraltet. Es gibt aber drei Sonderfälle in welchen dies weiterhin zulässig ist:
Zwei Punkte „..“ am Ende eines Satzes sind nicht zulässig. Der letzte Punkt einer Abkürzung wird mit dem Punkt am Ende eines Satzes verschmolzen. Der letzte Punkt einer Abkürzung verschmilzt jedoch nicht mit anderen Satzzeichen als dem Punkt.
Beispiele:
Insbesondere bei lateinischen Ausdrücken, die abgekürzt werden, wird mit Punkt abgekürzt, obwohl die Abkürzungen oft auch abgekürzt gesprochen werden. Sie werden meist kleingeschrieben und wären daher ohne Punkte nicht ohne Weiteres als Abkürzungen erkennbar.
Beispiele: c. t., s. t. (s. Akademische Zeitangabe)
Auch die Kombination von Abkürzungen mit und ohne Punkt ist ohne weiteres möglich.
Beispiele: Gebäudereinigungsges. mbH
Allgemein üblich wird bei Gesetzen, Verordnungen und Ähnlichem, um Platz und damit Seiten einzusparen, Abkürzungen ohne Punkt und Leerzeichen und häufig auch mit Binnenversalien geschrieben:
Beispiele: UStG (Umsatzsteuergesetz), aber BGBl. (Bundesgesetzblatt)
Bei einigen Gesetzeskommentaren, zum Beispiel im Palandt, wird dieses Verfahren radikal erweitert:
Beispiele: DarlN (für Darlehensnehmer), ZusHang (für Zusammenhang), NebenBest (für Nebenbestimmung),
Diese Abkürzungsweise dient den besonderen Erfordernissen dieser Werke. Der Palandt hat bereits einen Umfang von rund dreitausend Seiten im Dünndruck und liegt an der Grenze der Handhabbarkeit.
Einige dieser Abkürzungen werden auch außerhalb der Kommentare im juristischen Alltag benutzt. Beispielsweise: iSd (im Sinne des), hM (herrschende Meinung), aA (anderer Ansicht).
Spezielle Lexika und Handbücher haben eigene Abkürzungssysteme, um Platz zu sparen und die Übersicht zu fördern. Es ist üblich, solche nicht allgemein gebräuchliche Abkürzungen meist am Ende oder am Anfang des Buches mit Hilfe eines Abkürzungsverzeichnisses zu erläutern.
Die Deklination von Abkürzungen ist eher unüblich, aber grundsätzlich möglich. Bei Abkürzungen mit Punkt wird unterschieden: Enden sie (undekliniert) mit dem letzten Buchstaben der Vollform (z. B. Hr.), so wird die Deklinationsendung unmittelbar angehängt (z. B. Hrn. (= Herrn)), ansonsten wird die Endung hinter dem Punkt angefügt (Jh. wird z. B. zu Jh.e (= Jahrhunderte)), bei Abkürzungen ohne Punkt wird die Endung schlicht angehängt (z. B. des BGBs). Dieselben Regeln gelten für die Bildung der weiblichen Form (z. B. Prof.in (= Professorin)).[1]
Der Plural von Abkürzungen wird auch heute noch gelegentlich durch eine Buchstabenverdopplung ausgedrückt (z. B. Jgg. (= Jahrgänge), ff. (= folgende)). Im Übrigen wird der Plural, sofern die Abkürzung nicht unverändert verwendet wird, immer durch ein angehängtes s gebildet (z. B. CDs), selbst wenn die Vollform eine andere Pluralendung hat (z. B. AGs, PKWs). Eine Ausnahme bilden nur wenige (meist fachsprachliche) Abkürzungen, die nie in der gesprochenen Sprache verwendet werden (z. B. RAe (= Rechtsanwälte)).[2] Gerade bei weiblichen Abkürzungen empfiehlt sich die Verwendung des Plural-s, um Verwechslungen mit dem Singular vorzubeugen (z. B. die GmbH/GmbHs).[1]
Unter den Oberbegriff Abkürzung fallen die Worttypen:
Akronyme und Initialwörter gehören zu dem Oberbegriff „Kurzwörter“, während die Buchstabenketten nur unter den allgemeinen Begriff „Abkürzungen“ fallen.
Portal: Abkürzungen – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Abkürzungen
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