Die Abdikation (von lat.: abdicare = sich lossagen), auch Abdankung oder Renunziation genannt, ist der förmliche Verzicht auf ein öffentliches Amt durch den Inhaber, insbesondere der Thronverzicht eines Monarchen. Auch ein Thronprätendent kann in Hinblick auf seinen Thronanspruch abdanken, doch spricht man in diesem Fall eher von Verzicht.
In der europäischen Geschichte ist die Abdankung von Monarchen - im Gegensatz zur Antike - ein relativ häufiger Vorgang. Meist erfolgte sie unter Zwang durch feindliche Dynastien, den Thronfolger, Bürgerkriege oder (seit dem 19. Jahrhundert) durch Revolutionen.
Der abdankende Monarch verzichtet entweder nur für sich selbst (wie Rama VII. von Thailand 1934) oder auch für seine Nachfolger auf die (Fortsetzung der) Regierung.
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Während der Begriff der Abdikation in der Geschichts- und Politikwissenschaft seine fest umrissene, formale Bedeutung hat, wird im allgemeinen Sprachgebrauch das Wort Abdankung wesentlich häufiger verwendet - und heute oft in übertragenem Sinn:
Man spricht von der Abdankung eines Fußball-Nationaltrainers, der sein (zivilrechtlich privates) Amt niederlegt, ebenso wie davon, jemand habe durch sein Verhalten von einer ihm vorher zugeschriebenen führenden Rolle abgedankt.
Wenn in der Politik eine Abdankung oder ein Amtsverzicht nicht auf äußeren Druck erfolgt, sondern aus moralischen Gründen oder durch Scheitern beim Durchsetzen von Ideen, wird ein solcher Rücktritt heute oft als sehr ehrenhaft und mutig empfunden. Bei der früher häufigen Abdikation von Königen und Fürsten war dies freilich selten; eines der wenigen Beispiele war Heinrich Dusemer (1350).
Eine wichtige Streitfrage war einst die Zulässigkeit der Abdikation, wie beim amtsmüden Papst Coelestin V. 1294, bei Königin Christina von Schweden 1654 oder bei Eduard VIII. von Großbritannien 1936, deren Zulässigkeit heute nicht mehr bezweifelt wird.
Andere Fragen traten bei der Abdankung von Monarchen auf äußeren Druck (z.B. durch ein Parlament) auf. So erwog Wilhelm I. 1862 wegen Ablehnung seines Militäretats im preußischen Verfassungskonflikt, zugunsten seines Sohnes abzudanken. Kronprinz Friedrich Wilhelm äußerte jedoch schwere Bedenken: Ein Monarch, der wegen eines Parlamentsbeschlusses abdanke, würde einen unerwünschten Präzedenzfall schaffen und die Herrschaft seines Nachfolgers sehr erschweren. 1979 dankte Reza Pahlevi, Schah von Persien, indirekt ab, indem er sich nach langen politischen Unruhen ins Exil begab.
In einigen deutschen Fürstentümern erstreckte sich der Begriff der Abdikation im Verlauf der frühen Neuzeit nach zeitgenössischer staatsrechtlicher Auffassung (vgl. Julius Bernhard von Rohr, Friedrich Karl von Moser) auch auf das Ende einer Regentschaft, wie etwa in Hessen[1].
Die vermutlich umfangreichste Abdankung aller Zeiten fand im November 1918 in Deutschland statt, als Kaiser Wilhelm II., der Kronprinz und sämtliche Fürsten der deutschen Teilstaaten abdankten. Beim Kaiser selbst nahm sein letzter Ministerpräsident, Max von Baden, die Entscheidung des Monarchen voraus und informierte die Öffentlichkeit; die formelle Urkunde unterschrieb Wilhelm II. erst drei Wochen später.
In Österreich dankte 1848 Kaiser Ferdinand I. nach der Revolution dieses Jahres zu Gunsten seines 18-jährigen Neffen Franz Joseph I. ab. Ein Beispiel für die Verzichtserklärung eines Thronprätendenten ist diejenige Otto von Habsburgs 1961, um nach Österreich einreisen zu können. Dort war er jedoch erst fünf Jahre später „erwünscht“.
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