Öffentlicher Haushalt


Betriebswirtschaftlich relevante Wirtschaftseinheiten

Der Öffentliche Haushalt ist eine ökonomische Einheit innerhalb einer Wirtschaftsordnung. In Deutschland bilden der Bund, die Länder und die Kommunen die öffentlichen Haushalte. Hauptaufgabe derartiger Haushalte ist der Betrieb einer Infrastruktur, die allen Mitgliedern der Gesellschaft als Staatsleistung zur Verfügung steht. Dazu zählt etwa das Bildungswesen, das Rechtswesen, das Sicherheitswesen oder das Gesundheitswesen. Die wirtschaftlichen Aspekte der öffentlichen Haushalte sind Gegenstand einer eigenen wissenschaftlichen Disziplin, der Finanzwissenschaft.[1] Sie gilt neben der Wirtschaftstheorie und der Wirtschaftspolitik als die dritte klassische Disziplin innerhalb der Volkswirtschaftslehre.

Einzelnachweise

  1. Jan Schäfer-Kunz, Dietmar Vahs: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, Schäffer-Poeschel, Stuttgart 2007, S. 5.

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